Hilfe bei Fragen rund um die Ausweitung der Lkw-Maut


LKW-Maut

© Toll Collect

Ab 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Viele nur regional tätige Handwerksbetriebe werden dann mautpflichtig.
Das mautpflichtige Streckennetz umfasste in Deutschland bisher rund 12.800 km auf Bundesautobahnen und rund 2.300 km auf Bundesstraßen. Am 1. Juli wird die Mautpflicht gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz auf das gesamte etwa 40.000 Kilometer umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt.

Das hat auch Auswirkungen auf Handwerksunternehmen. Denn: Mautpflichtig sind alle für den Güterverkehr bestimmte oder verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeug-Kombinationen ab 7,5t. Durch die Erweiterung des Streckennetzes sind deshalb auch regional tätige Betriebe vermehrt betroffen.

Welche Handwerksunternehmen sind von der Mautpflicht betroffen? Was ist als betroffenes Unternehmen zu tun? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Maut gibt Manfred Kynast, technischer Unternehmensberater der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), (Tel.: 0681 / 5809 – 137, E-Mail: M.Kynast@hwk-saarland.de).
 
Saarbrücken, 26.06.2018