Handwerksbetriebe beauftragen, Beschäftigung sichern


HWK-Präsident Bernd Wegner (l.) und HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes

© Kerkrath

Saar-Handwerk begrüßt vereinfachte Vergabegrundsätze.

Das Saar-Handwerk ruft dazu auf, in der Coronakrise weiterhin Handwerksunternehmen zu beauftragen. Mit seinem Appell wendet es sich an die öffentliche Hand und Gewerbekunden ebenso wie an verunsicherte Privatkunden. So appelliert Bernd Wegner, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), geplante Arbeiten ausführen zu lassen und auf Stornierungen und Verschiebungen zu verzichten: „Das ist im Interesse der Auftraggeber und Kunden und sichert saarländische Arbeits- und Ausbildungsplätze.“ Nach der Rechtsverordnung des Saarlandes, in der die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus geregelt werden, dürfen die meisten Gewerke des Handwerks grundsätzlich weiterhin ihre Leistungen anbieten und Aufträge in Privathaushalten, auf Baustellen oder in öffentlichen Einrichtungen ausführen.

Seit dem Aufkommen der Corona-Pandemie gelten in den einzelnen Handwerksunternehmen verschärfte Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die allein schon im Interesse der Belegschaft als auch der Kunden mit großer Sorgfalt befolgt würden, betont Präsident Bernd Wegner. Beispielhaft nennt er das Baugewerbe: „Die von Virologen empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln lassen sich gerade hier in der Regel gut einhalten.“

Die HWK spricht sich außerdem dafür aus, dass Aufträge der öffentlichen Hand an Handwerker, soweit es natürlich die Vergabebedingungen zulassen, vorgezogen werden. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßt in diesem Zusammenhang die Bekanntgabe der vereinfachten Vergabegrundsätze für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die heute in Kraft treten und befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter anderem eine freihändige Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro vorsehen. Innerhalb der genannten Zeitspanne sind außerdem beschränkte Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro möglich.

„Es gilt, die Möglichkeit der jetzt vereinfachten öffentlichen Auftragsvergabe klug und gezielt zu nutzen“, so Präsident Wegner. Auch Claus Weyers, Hauptgeschäftsführer des AGV Bau Saar befürwortet eine solche Lösung: „Sorge bereitet uns, dass zunehmend private Bauherren ihre Aufträge zurückstufen oder stornieren könnten. Dann wäre das gute Auftragspolster, mit dem die saarländischen Betriebe der Baugewerke in dieses Jahr gestartet sind, bald aufgebraucht. Die Bauwirtschaft begrüßt es daher, dass die öffentliche Hand diese Delle ausgleicht, indem sie die vereinfachte und schnelle Vergabe von Bauaufträgen für Kommunen eröffnet. Eine solche Regelung kann zum Beispiel die Sanierung von Schulen und öffentlichen Gebäuden betreffen“.

HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes weist auf die Zeit nach der Krise hin, in der es – sollte es jetzt zu einer massiven Zurückhaltung bei der Beauftragung handwerklicher Arbeiten kommen - zu einem sprunghaften Anstieg an Aufträgen und damit zu hohen Wartezeiten kommen könne. „Das wollen wir verhindern“, so der HWK-Hauptgeschäftsführer, „deshalb gilt: saarländische Handwerksunternehmen jetzt beauftragen!“
 
Saarbrücken, 09. April 2020