HWK begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken


Bernd Wegner Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes

© Diersch

Sicherheit sowie Kultur- und Verbraucherschutz werden gestärkt
 
Zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) die heutige (12. Dezember 2019) Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder einzuführen.
 
HWK-Präsident Bernd Wegner betont: „Seit der Abschaffung der Meisterpflicht in 53 Gewerken im Jahr 2004 gab es in einigen Gewerken Fehlentwicklungen. So gingen beispielsweise die Ausbildungsquoten in den betreffenden Gewerken teils deutlich zurück. Dass zwölf Gewerke nun wieder die Meisterpflicht erhalten, ist eine gute Nachricht nicht nur für unser Handwerk, sondern auch für Bauherren und Verbraucher. An unserer Meisterschule gab es auch in den letzten Jahren die Tendenz, dass die Meisterqualifikation, zum Beispiel im Fliesenlegerhandwerk, in dem die Meisterpflicht im Jahr 2004 abgeschafft wurde, wieder nachgefragt wurde. Es ist konsequent, dass der Bundestag diese Entwicklung nun mit der ‚Rückvermeisterung‘ untermauert.“
 
Stv. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis unterstreicht: „Meisterinnen und Meister im Handwerk sorgen für Sicherheit sowie Kultur-und Verbraucherschutz und für Wissenstransfer und schaffen die Grundlage für nachhaltiges Unternehmertum. Unsere Saarländische Meister- und Technikerschule (SMTS) ist bereits sehr gut darauf vorbereitet, die Meisterqualifikation ab dem Schuljahr 2020 wieder anzubieten.“
 
HWK-Teamleiterin Handwerksrolle Doris Clohs erläutert: „Bestehende Betriebe aus den zwölf Gewerken genießen Bestandsschutz, vorausgesetzt, es werden keine Änderungen an der Gesellschafterstruktur vorgenommen. Bei Fragen können sich Handwerker und Betriebe gerne an das Team der Handwerksrolle telefonisch unter der Nummer 0681 5809-198 oder per E-Mail an d.clohs@hwk-saarland.de wenden.“
 
Die Meisterpflicht wird in folgenden Gewerken wieder eingeführt:
 
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
 
Das Gesetz soll am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat beschlossen und dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugleitet werden. Das Gesetz tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich noch im Januar 2020, in Kraft.
 
Saarbrücken, 12. Dezember 2019