HWK kritisiert Ausweitung der Tachographenpflicht


Lieferwagen Handwerker 2018

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Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments dehnt die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachogra­phen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen aus.
Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) kritisiert die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments (EP),  die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachogra­phen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszudehnen. Die HWK schließt sich damit ihrem Spitzenverband, dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), an. Der EP-Ver­kehrsausschuss hatte den entsprechenden Beschluss am 4.  Juni 2018 gefasst.
 
Die Geltung der Tachographenpflicht soll im unteren Lkw-Gewichts­bereich zunächst auf internationale Transporte beschränkt sein: „Hiervon sind die saarländischen Handwerksunternehmen betroffen, die grenzüberschreitend in Frankreich oder Luxemburg tätig sind“, betont der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), Bernd Wegner. Er befürchtet, dass mit der vorgeschlagenen Änderung nur der erste Schritt zu späteren weiteren Ausweitungen auch auf innerstaatliche Transportvorgänge im unteren Lkw-Gewichtsbereich getan sei.
 
Der ZDH sieht in dem EP-Beschluss eine Belastung für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, der zu­sätzliche bürokratische Hürden und konkrete Einschränkungen in deren Mobilität mit sich bringe. „Wenn Europa es ernst meint mit seinem Versprechen, für weniger Bürokratie und mehr Bür­gernähe zu sorgen, muss das Abstimmungsergebnis im Plenum korrigiert werden“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
 
Saarbrücken, 5.5.2018