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Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments dehnt die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen aus.
Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) kritisiert die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments (EP), die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszudehnen. Die HWK schließt sich damit ihrem Spitzenverband, dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), an. Der EP-Verkehrsausschuss hatte den entsprechenden Beschluss am 4. Juni 2018 gefasst.
Die Geltung der Tachographenpflicht soll im unteren Lkw-Gewichtsbereich zunächst auf internationale Transporte beschränkt sein: „Hiervon sind die saarländischen Handwerksunternehmen betroffen, die grenzüberschreitend in Frankreich oder Luxemburg tätig sind“, betont der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), Bernd Wegner. Er befürchtet, dass mit der vorgeschlagenen Änderung nur der erste Schritt zu späteren weiteren Ausweitungen auch auf innerstaatliche Transportvorgänge im unteren Lkw-Gewichtsbereich getan sei.
Der ZDH sieht in dem EP-Beschluss eine Belastung für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, der zusätzliche bürokratische Hürden und konkrete Einschränkungen in deren Mobilität mit sich bringe. „Wenn Europa es ernst meint mit seinem Versprechen, für weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe zu sorgen, muss das Abstimmungsergebnis im Plenum korrigiert werden“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Saarbrücken, 5.5.2018
Die Geltung der Tachographenpflicht soll im unteren Lkw-Gewichtsbereich zunächst auf internationale Transporte beschränkt sein: „Hiervon sind die saarländischen Handwerksunternehmen betroffen, die grenzüberschreitend in Frankreich oder Luxemburg tätig sind“, betont der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), Bernd Wegner. Er befürchtet, dass mit der vorgeschlagenen Änderung nur der erste Schritt zu späteren weiteren Ausweitungen auch auf innerstaatliche Transportvorgänge im unteren Lkw-Gewichtsbereich getan sei.
Der ZDH sieht in dem EP-Beschluss eine Belastung für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, der zusätzliche bürokratische Hürden und konkrete Einschränkungen in deren Mobilität mit sich bringe. „Wenn Europa es ernst meint mit seinem Versprechen, für weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe zu sorgen, muss das Abstimmungsergebnis im Plenum korrigiert werden“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Saarbrücken, 5.5.2018