Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) befürwortet die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die Abschreibungsregeln geringwertiger Wirtschaftsgüter zu verbessern. Die bisherige Grenze gilt unverändert seit 50 Jahren und gestaltet die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter für Betriebe wie Finanzbehörden bürokratisch und aufwändig. Betriebe müssen beispielsweise Smartphones, die 700 Euro kosten, aber alle zwei Jahre erneuert werden, sofort im Anschaffungsjahr absetzen können.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nun in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. „Es ist gut, wenn sich jetzt eine Mehrheit auf Ausschussebene für eine zielführende und zeitgemäße Ausgestaltung dieser Regelung findet. Das macht ein Entlastungsgesetz für den Mittelstand greifbar“, so HWK-Präsident Bernd Wegner. Einen Haken gäbe es allerdings. „Alles, was über 410 Euro netto kostet, muss über den Zeitraum der ,betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer‘ steuermindernd abgeschrieben werden“, so HWK-Präsident Wegner.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nun in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. „Es ist gut, wenn sich jetzt eine Mehrheit auf Ausschussebene für eine zielführende und zeitgemäße Ausgestaltung dieser Regelung findet. Das macht ein Entlastungsgesetz für den Mittelstand greifbar“, so HWK-Präsident Bernd Wegner. Einen Haken gäbe es allerdings. „Alles, was über 410 Euro netto kostet, muss über den Zeitraum der ,betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer‘ steuermindernd abgeschrieben werden“, so HWK-Präsident Wegner.