HWK begrüßt Verbesserung zeitgemäßer Abschreibung


Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) befürwortet die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundesta­ges, die Ab­schreibungsregeln geringwertiger Wirtschaftsgüter zu verbes­sern. Die bisherige Grenze gilt unverändert seit 50 Jahren und gestaltet die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter für Betriebe wie Finanzbehörden bürokratisch und aufwändig. Betriebe müssen beispielsweise Smartphones, die 700 Euro kosten, aber alle zwei Jahre erneuert werden, sofort im Anschaffungsjahr ab­setzen können.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nun in voller Höhe im An­schaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe gel­tend ge­macht werden können. „Es ist gut, wenn sich jetzt eine Mehrheit auf Ausschussebene für eine zielführende und zeitgemäße Ausgestal­tung dieser Re­gelung findet. Das macht ein Entlastungsgesetz für den Mittel­stand greifbar“, so HWK-Präsident Bernd Wegner. Einen Haken gäbe es allerdings. „Al­les, was über 410 Euro netto kostet, muss über den Zeit­raum der ,betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer‘ steuermindernd ab­geschrieben werden“, so HWK-Präsident Wegner.