Veranstaltung „Arbeiten in Frankreich: Meldepflichten und geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Mitarbeiterentsendung“


21.03.2019, 18.00 Uhr, Victor‘s Residenz-Hotel Saarlouis, Raum Lissabon, Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis
Frankreich bietet saarländischen Unternehmen insbesondere in der Grenzregion ein interessantes Marktpotenzial aufgrund attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Frankreich setzt allerdings eine intensive Vorbereitung voraus, da einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie Meldepflichten erfüllt werden müssen. Aufgrund der Komplexität der Materie und häufiger Gesetzesänderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, die zuweilen sehr kostspielig werden können.
 
In einer gemeinsamen kostenfreien Veranstaltung der Handwerkskammer des Saarlandes und der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Untere Saar mbH (WFUS) erläutert Frau Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes, die Entsendevorschriften in Frankreich und was speziell zu beachten ist.
 
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Infos: Katharina Bertram, Tel. 0681-5809-145, E-Mail: k.bertram@hwk-saarland.de

Anmeldung: Kristina Mann, Tel. : 0681-5809-140, E-Mail : k.mann@hwk-saarland.de