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Ende Februar werden die Beitragsbescheide verschickt. Mit den Beitragseinnahmen werden zahlreiche Leistungen finanziert.
In den kommenden Wochen erhalten die Mitgliedsunternehmen Post von der Handwerkskammer des Saarlandes. Wie in jedem Jahr verschickt sie Ende Februar die Beitragsbescheide 2017. Darin enthalten sind Informationen über die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags.

Beitrag unverändert
Die HWK-Vollversammlung hat am 1. Dezember 2016 beschlossen, dass der Beitrag 2017 gegenüber dem Vorjahr stabil bleibt. Der Beschluss berücksichtigt sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Beitragszahlers. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung handwerksfördernder Leistungen. Allein im Kalenderjahr 2016 wurden rund 2.500 kostenfreie Ausbildungsgespräche geführt, rund 2.000 Gesellen- und Abschlussprüfungen realisiert, über 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung unterrichtet. „Es ist gut und richtig, dass die Vollversammlung über die Höhe von Beitrag und Gebühren unserer Handwerkskammer entscheidet“, hebt HWK-Präsident Bernd Wegner hervor. „Der Blick auf die Leistungsbilanz zeigt, dass unser Haus die Beitragsgelder im Sinne der Betriebe verwendet“, so Präsident Bernd Wegner weiter. Die HWK lege Wert darauf, dass die Gelder wirtschaftlich und sparsam angelegt und verwendet werden.

Breites Leistungsspektrum
Das HWK-Leistungsspektrum ist dabei vielfältig: Es reicht von der Erfüllung hoheitlicher Pflichten, wie zum Beispiel das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle über das Engagement in Aus- und Weiterbildung, bis hin zu Dienstleistungen wie denen der  Unternehmensförderung. „Zudem gibt unsere Handwerkskammer dem saarländischen Handwerk eine Stimme, die in Politik, Medien und Verwaltung gehört wird“, so Bernd Wegner weiter. Er betont, dass es eine wesentliche Aufgabe der Kammer sei, das Gesamtinteresse des saarländischen Handwerks zu formulieren: „Das schließt den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zum Beispiel in der HWK-Vollversammlung, unserem ‚Parlament des Handwerks‘ mit ein.“

Mitgliedschaft stärkt Gemeinwesen
Die gesetzliche Mitgliedschaft ist eine wesentliche Grundlage, um das Gesamtinteresse  überhaupt artikulieren zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem gewerkeübergreifende Themen wie Fachkräftesicherung, Infrastruktur oder Digitalisierung. Mit dem Masterplan Handwerk 2020, der gemeinsam mit den handwerklichen Fachverbänden und Innungen im Saarland sowie den Arbeitnehmervertretern abgestimmt wurde, liegt ein Dokument vor, das viele dieser Themen zusammenfasst. Präsident Bernd Wegner unterstreicht: „Der Masterplan beschreibt schlaglichtartig, was unserem Wirtschaftsbereich wichtig ist und wie unsere Appelle und Forderungen an die Landesregierung lauten.“

Welche Berechnungsgrundlage?
Berechnungsgrundlage für den Beitrag 2017 ist der Gewerbeertrag (wenn kein Gewerbeertrag festgesetzt wurde, der Gewinn aus Gewerbebetrieb), den das Finanzamt für das Steuerjahr 2014 festgesetzt hat. Für natürliche Personen/Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 15.000 Euro auf den Gesamtgewerbeertrag gewährt.
Wenn die Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht vorgelegen hat, wird entsprechend der Beitragsordnung die zuletzt vorliegende Bemessungsgrundlage herangezogen. Wird der tatsächliche Gewerbeertrag nachträglich mitgeteilt oder vom Finanzamt berichtigt, so erfolgt im Wege einer sogenannten Nachveranlagung eine Korrektur.

Widerspruchsfristen und Stundung
Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Darüber hinaus ergeht der Beitragsbescheid unter dem Vorbehalt der Änderungsbefugnis, soweit sich die Bemessungsgrundlage nachträglich ändert.
Stundung und Ratenzahlung sind auf Antrag möglich, wenn die sofortige Einziehung des gesamten Beitrags für den Betriebsinhaber eine besondere Härte bedeuten würde. Auch eine komplette Befreiung vom Beitrag ist möglich. Diese kann jeder beantragen, der seinen Betrieb als natürliche Person führt und
- alleine arbeitet und
- bei Beginn des Beitragsjahres das 70. Lebensjahr vollendet hat und
- im Beitragsjahr 2017 nur mit dem Grund-
beitrag veranlagt würde.

Ansprechpartnerinnen:
Doris Clohs, Tel.: 0681/ 58 09-105 und
Kerstin Hoff, Tel.: 0681/ 58 09-142.