
Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft, die Fotografen und ihre Kunden betrifft. Künftig dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen an Ausweisdokumenten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Fotografen sollten sich frühzeitig mit den neuen technischen Anforderungen vertraut machen, um ihre Kunden auch nach der Gesetzesänderung weiterhin zuverlässig bedienen zu können.
Was ändert sich für Fotografen?
Ab Mai 2025 werden Passbilder nicht mehr in ausgedruckter Form akzeptiert. Stattdessen müssen sie digital angefertigt und direkt an die zuständigen Behörden – wie das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde – übermittelt werden. Dies erfolgt über eine gesicherte und datenschutzkonforme Verbindung, um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Ausgedruckte Passbilder sind dann nicht mehr zulässig.
Sicherer Versand an die Behörden
Für die sichere und datenschutzkonforme Übertragung der Passbilder an die Behörden gibt es klare Vorgaben. Die Übermittlung muss auf einem gesicherten elektronischen Weg erfolgen, der den technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Ein Verfahren, das dieses sichere Versenden ermöglicht, ist die Übertragung per De-Mail, wie in der technischen Richtlinie BSI TR-03146 beschrieben. Eine weitere Möglichkeit zur Übermittlung bietet die Richtlinie BSI TR-03170, die den Versand über einen zertifizierten Cloud-Dienst regelt.
Beide Verfahren stellen sicher, dass die Bilddaten manipulationssicher und datenschutzkonform an die Behörde übermittelt werden.
Weitere Informationen und Unterstützung
Für Fotografen, die weitere Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen haben, bietet das BSI detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über das Postfach. Weitere Informationen und aktuelle Hinweise stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Website zur Verfügung.
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