
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) warnt vor illegalem Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Immer häufiger werden minderwertige oder nicht rechtmäßig erfasste Gase angeboten – mit Risiken für Betriebe und Umwelt.
F-Gase werden in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Schaltanlagen als Kältemittel eingesetzt. Sie besitzen ein erhebliches Treibhauspotenzial. Um den Einsatz umweltfreundlicher Alternativen zu fördern, hat die EU ein Quotierungssystem für das Inverkehrbringen von F-Gasen eingeführt.
In der Konsequenz werden F-Gase knapper und wertvoller. Genau das haben Kriminelle erkannt: Sie handeln mit illegalen, nicht von der Quote erfassten F-Gasen und bieten diese zu günstigen Preisen an. Nach Informationen des Landeamtes stammen inzwischen mehr als 40 Prozent der in der EU gehandelten F-Gase nicht mehr aus der europäischen Quote.
Das LUA rät Marktteilnehmern – etwa Kfz-Werkstätten, Kälteanlagenbauern oder Klimatechnikern – beim Kauf von F-Gasen, auf die Seriosität des Händlers, zulässige Behälter, ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie vollständige Unterlagen bei der Ware zu achten.
Bei Unsicherheiten sollte der Betrieb die Beratung beim Landesumweltamt nutzen:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Telefon: 0681 85000
Sachkundenachweis: Frist bis 2029 beachten
Handwerksbetriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) arbeiten, müssen zudem den Sachkundenachweis beachten. Damit verbunden sind weitere Maßnahmen wie die Ausbildung von Technikern und die Zertifizierung von Wartungsunternehmen, die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen umfassen.
Bestehende Sachkundenachweise und Unternehmenszertifikate sind nur bis zum 12. März 2029 gültig. Spätestens zu diesem Stichtag muss ein Auffrischungskurs für die Sachkunde besucht sowie die Unternehmenszertifizierung nach § 10 (vormals § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erneuert werden.
Nähere Informationen dazu befinden sich auf der Seite des Ministeriums.
Bei weiteren Fragen können sich betroffene Handwerksbetriebe gerne an Manfred Kynast, technischer Berater im Fachbereich Betriebsberatung bei der Handwerkskammer des Saarlandes, wenden:
Manfred Kynast
Telefon: 0681 5809-137
m.kynast@hwk-saarland.de
Kontakt:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Telefon: 0681 85000