Kurzarbeit: Bezugsdauer auf 24 Monate verlängert

Kurzarbeitergeld
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Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Damit sollen Unternehmen in schwierigen Zeiten entlastet und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht und ihre Online-Informationen aktualisiert. Darin wird unter anderem erläutert, wie Unterbrechungen der Kurzarbeit berücksichtigt werden.

Wichtig: Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld ist eine Anzeige des Arbeitsausfalls erforderlich. Diese muss im Monat des Beginns der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.