In Luxemburg gibt es zwei allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für gewisse Gewerke im Sommer und Winter Bauferien vorsehen. In dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden!
Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden. Die Bauferien für das Jahr 2024 sind nachfolgend aufgeführt:
Hoch- und Tiefbau
Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:
Weitere Informationen zu den Bauträgen sowie den Ausnahmeanträgen sind zugänglich auf der Internetseite der ITM unter folgenden Links:
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Hoch- und Tiefbau
- Sommer: vom 26.07.2024 bis 18.08.2024 einschließlich
- Winter: vom 21.12.2024 bis 08.01.2025 einschließlich
- Bauunternehmer
- Wege- und Pflasterarbeiten
- Estrichleger
- Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten
- Asphaltarbeiten
- Verfuger
- Eisenbieger
- Bohr- und Verankerungsunternehmer (entrepreneur de forage et d'ancrage)
- Sommer: vom 26.07.2024 bis 18.08.2024 einschließlich
- Winter: keine Bauferien
Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:
- Aufzugbauer
- Platten- und Fliesenleger
- Elektriker
- Schreiner
- Maler
- Gipser-Verputzer
- Stuckateure
- Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
- Glaser
Weitere Informationen zu den Bauträgen sowie den Ausnahmeanträgen sind zugänglich auf der Internetseite der ITM unter folgenden Links:
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