Erleichterung der Entsendeauflagen


Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) in einem Onlineverfahren (www.itm.lu) melden und zahlreiche Dokumente beifügen.
Bei Aktivitäten, bei denen keine Vertragsbindung zu einem Kunden besteht, muss hingegen keine Entsendemitteilung abgegeben werden. Dies betrifft vor allem folgende Tätigkeiten:
 
  • Ausstellung auf Messen (Messebau und Verkaufstätigkeiten sind meldepflichtig);
  • Teilnahme an Kongressen und Veranstaltungen etc. (mit Ausnahme von Rednern/Trainern, die im Rahmen eine Dienstleistungsvertrages gegen Entgelt auftreten);
  • Teilnahme an firmeninternen Besprechungen;
  • Kundenbesuche und Geschäftsgespräche zur Anbahnung oder Verhandlung von Verträgen (Kundenbesuche, die der Ausführung eines Vertrages dienen oder die gegen Entgelt erfolgen, sind hingegen weiterhin meldepflichtig);
  • Weitere Aktivitäten, ohne eine Vertragsverbindung zu einem Kunden (Art. L. 141-1, Code du Travail);
Weitere Aktivitäten, die keine Entsendemitteilung erfordern:
 
  • Arbeitseinsätze von Geschäftsführern und Selbständigen;
  • Anlieferung von Ware im Werkverkehr;
  • Transitverkehr;
  • Einsätze im Bereich der Schifffahrt;
  • Transportgewerbe (Auflagen zurzeit ausgesetzt).
Kurzfristige Notfalleinsätze dürfen nachgemeldet werden.


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