Saarhandwerk fordert Konstanz und Verlässlichkeit bei wesentlichen Förderinstrumenten zum energieffizienten Bauen und Sanieren Hans-Ulrich Thalhofer, Geschäftsführer der Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH ©Peter Diersch Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern die Bundesförderung für effiziente Gebäude der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Dies betrifft die bisherige Neubauförderung, aber auch die Förderung für Sanierungen. Diese soll nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel wieder aufgenommen werden. Ein solcher plötzlicher Programmstopp führe unweigerlich zu Unsicherheiten, kommentiert der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes Bernd Wegner. Die Förderprogramme zum klimabewussten Bauen seien bisher sehr gut angenommen worden. Für viele Handwerksbetriebe im Bauhaupt- und Ausbauhandwerk sei die Beratung zu diesen Förderprogrammen Bestandteil der täglichen Arbeit, unterstreicht Wegner. „Besonders problematisch ist die kurzfristige Ankündigung des Stopps von Förderprogrammen im Neubau. Die wichtigen und notwendigen Klimaschutzmaßnahmen lassen sich nicht mit sprunghaften und kurzfristigen Entscheidungen umsetzen. Aus Sicht des Handwerks braucht es vielmehr Kontinuität, Planbarkeit und Verlässlichkeit bei den angebotenen Förderprogrammen, um die Investitionsentscheidungen der Kunden begleiten zu können. Das Handwerk ist einer der wichtigsten Multiplikatoren vor Ort, wenn es darum geht, Akzeptanz für wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen und auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen“, so der HWK-Präsident weiter. An die Bundesregierung appelliert Wegner vor diesem Hintergrund, zeitnah echte Alternativen zu den bisherigen Förderprogrammen aufzulegen. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis schließt sich Wegners Forderungen an und ergänzt: „Wenn die Politik in noch stärkerem Umfang als bisher zusätzlichen, dringend benötigten Wohnraum schaffen möchte, gleichzeitig dabei aber die Klimaziele im Blick behalten will, braucht es die richtige Förderkulisse. Ansonsten sind die selbst gesteckten Ziele in der Realisierung stark gefährdet. Bei der künftigen Ausgestaltung der Programme sollte die Bundesregierung auf möglichst einfache und unbürokratische Antragswege setzen. Bei Änderungen sollte zudem in Zukunft eine angemessene Übergangsfrist berücksichtigt werden. Das gebietet schon das Prinzip des Vertrauensschutzes“. Besonders bedauerlich sei, dass ebenfalls die Programme für Nichtwohngebäude betroffen seien, gibt der Geschäftsführer der Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH Hans-Ulrich Thalhofer zu bedenken. Dies betreffe unmittelbar die saarländischen Handwerksbetriebe, die im Zuge der Standortsicherung und Betriebsübergabe in die eigene Gebäudestruktur investieren, um den Betrieb energetisch fit für die Zukunft zu machen, so Thalhofer.
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Bauen & Immobilien Unsere Bau- und Immobilienexperten unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Bauen. Ob Sie selber einen Neubau Ihres Betriebsgebäudes planen, Ihre Immobilie verkaufen möchten oder mit ihrem Betrieb im Bauhandwerk tätig sind – unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Infoflyer Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Sekretariat Rita Schlicker Sekretärin Fachbereich Unternehmensberatung Telefon 0681 5809-163 Fax 0681 5809222-163 r.schlicker@hwk-saarland.de Verkehrswertermittlung Betriebsimmobilien Verkehrswertermittlung von Betriebsimmobilien Sie planen eine Betriebsübergabe, eine Betriebsaufgabe oder eine Existenzgründung? Sie wollen Gesellschafter- oder Geschäftsanteile veräußern? Sie planen die Gründung oder Änderung einer Rechtsform? Es gibt viele Gründe, weshalb man als Handwerksbetrieb eine Bewertung seiner gewerblichen Immobilie(n) benötigt. Der Verkehrswert Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet ihren Mitgliedsbetrieben bei Bedarf eine kostenfreie Verkehrswertermittlung von Betriebsimmobilien an. Der Verkehrswert wird in Anlehnung an § 194 BauGB ermittelt. Demnach definiert er sich wie folgt: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“. Notwendige Unterlagen Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab. Um eine Bewertung vornehmen zu können, benötigen wir mindestens folgende Unterlagen: aktueller Grundbuchauszug aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkartenauszug) Weitere Unterlagen Die Vorlage weiterer Unterlagen konkretisiert das Bewertungsergebnis erheblich, daher ist eine Vorlage der nachfolgend aufgeführten Dokumente (sofern vorhanden) wichtig und hilfreich: Baugenehmigung(en) Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Bauzeichnungen aller Gebäude (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie ein Lageplan Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen Mietverträge (Grundstücks-)Kaufvertrag Drittgutachten Energieausweis ggf. Aussagen zu vorhandenen Altlasten (gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers) Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Miet- und Pachtwerte Miet- und Pachtwerte Wenn Sie, zum Beispiel im Zuge einer Geschäftsübergabe, einen Pachtwert Ihrer Immobilie erfahren möchten, können Sie von uns kostenfrei eine Mietwerteinschätzung erhalten. Auch wenn Sie ein Betriebsgebäude mieten möchten, geben wir Ihnen gerne eine fachkundige Einschätzung der angemessenen Miethöhe - vorausgesetzt, dass der Vermieter der Bewertung zustimmt. Anhand der örtlichen Gegebenheiten, des Zustandes der zu mietenden Räume und der Lage des Grundstücks ermitteln wir für Sie, welcher Mietpreis angemessen ist. Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Betriebsplanung bei Neubau, Umbau und Erweiterung Betriebsplanung bei Neubau, Umbau und Erweiterung Bei Neu- oder Umbaumaßnahmen bzw. Erweiterungen von Handwerksbetrieben ergeben sich im Vorfeld häufig viele Fragen, wie zum Beispiel zu den Themen - baurechtliche Genehmigungen, - planerische Vorschriften oder - bauliche Umsetzung Beratungsleistungen Die Beratungsstelle der Handwerkskammer berät Sie gerne zu diesen Fragen und bietet Ihnen Hilfe zum Beispiel bei folgenden Themen: gewerbliche Nutzung von Bestandsimmobilien bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit von Neu- und Umbaumaßnahmen Hilfe bei der Umsetzung bauaufsichtlicher Auflagen Unterstützung bei Gesprächen mit Behörden Lösung spezifischer Probleme der Bauausführung Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Durchführung von Bauaufträgen / VOB Durchführung von Bauaufträgen / VOB Haben Sie schon einmal ein Bauprojekt erlebt, in dem alles glatt ging? Bauaufträge sind meist sehr komplexe Vorgänge und es ist eher die Regel als die Ausnahme, das vor, während oder nach der Durchführung von Bauaufträgen Fragen und Probleme auftauchen. Von Fragen zur fachgerechten Ausführung bestimmter Bauleistungen bis hin zu Unstimmigkeiten mit Bauherr oder Architekten. Beratungsleistung Die Beratungsstelle der Handwerkskammer berät und unterstützt Sie bei Fragen zu folgenden Themen: Unklarheiten von Ausführungsfragen Öffentliche Ausschreibungen und ihre Formulare Vertragsbedingungen bei der Ausführung nach VOB oder BGB vertragskonforme Aufmaß und Abrechnung Beschwerdemanagement bei Baumängeln und Bauschäden Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen Aktuell gibt es ca. 550.000 barrierearme Wohnungen in Deutschland. Nur etwa 5 Prozent der älteren Bevölkerung leben derzeit in solchen Wohnungen. Der Bedarf an barrierearmen Wohnungen wird bis zum Jahr 2020 auf drei Millionen geschätzt (Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)). Gesetzgebung und Förderung Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Gesetzgebung rund um das barrierefreie Bauen, wie zum Beispiel den Anforderungen der Landesbauordnung oder der DIN 18040. Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie Fördermittel beantragen können, wie etwa bei den Pflegekassen, der KfW oder beim saarländischen Förderprogramm. Sie sind Handwerker? Wir unterstützen Sie vor Ort mit individuellen Vorschlägen zum barrierefreien bzw. barrierearmen Umbau. Sie sind Bauherr oder Planer? Wir informieren Sie im Rahmen von Beratungsgesprächen gemeinsam mit Ihrem Handwerksbetrieb vor Ort darüber, wie barrierereduzierende Maßnahmen förderkonform umgesetzt werden können. Spezialisierung als Handwerksbetrieb Barrierefreies Bauen erfordert neben der handwerklichen Grundausbildung zusätzliches Know-how, Engagement und Wissen über gesetzliche Erfordernisse. Die Handwerkskammer berät interessierte Handwerksbetriebe zu Weiterbildungsangeboten im Bereich des barrierefreien Bauens. Qualifizierte Handwerksbetriebe, die ihr Wissen und Können im barrierefreien Bauen über eine Weiterbildung nachgewiesen haben, werden in einer speziellen Betriebsdatenbank gelistet und Architekten sowie Auftraggebern und Institutionen vermittelt. Das Marktsegment der Zukunft Um älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu bleiben, genügen manchmal schon kleinere Umbau- und Renovierungsarbeiten. Hier ist an erster Stelle der kompetente und flexible Handwerksbetrieb gefragt. Der Abbau von Barrieren ist aber nicht nur für Senioren und körperlich beeinträchtigte Personen wichtig, sondern stellt auch für gesunde Menschen eine Steigerung des Wohnkomforts dar. Die Beratungsstelle der Handwerkskammer unterstützt in Fragen des barrierefreien und komfortablen Bauens, vermittelt Kontakte, informiert und fördert dieses wichtige Zukunftsthema. Ansprechpartner Gordon Haan Projektleiter Neubau Bildungsstätte, Technischer Berater Telefon 0681 5809-138 Fax 0681 5809222-138 g.haan@hwk-saarland.de Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ zeichnet deutschlandweit Handwerksbetriebe aus, die eine spezielle Weiterbildung durchlaufen haben und entsprechende Beratungskompetenz im Bereich des barrierefreien Bauens nachweisen können. Qualifikation Um das Markenzeichen führen zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen nachzuweisen. Betriebe mit einer anerkannten Weiterbildung wie zum Beispiel von der deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik, müssen einen Nachweis dieser Weiterbildung einreichen. Betriebe ohne Weiterbildung können sich bei der Handwerkskammer des Saarlandes im Rahmen des Workshops „Barrierefreies Bauen – Kompetenz des Handwerks“ entsprechend schulen lassen. Nach dem Unterzeichnen einer Verpflichtungserklärung dürfen die Betriebe im Anschluss mit dem Logo des Markenzeichens werben. Verbraucher profitieren von den Dienstleistungen der ausgezeichneten Handwerksbetriebe Kunden finden leichter Angebote und Dienstleistungen, die ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen Bauherren erkennen über das Markenzeichen schneller, welche Handwerksbetriebe den Komfort und Service bieten, den sie erwarten Betroffene erfahren von Handwerksbetrieben eine bessere, weil qualifiziertere Unterstützung Betriebsdatenbanken Nach Erhalt des Markenzeichens werden Sie auf der bundesweiten Webseite generationenfreundlicher-betrieb.de als Markenbetrieb gelistet Handwerksbetriebe im Saarland: Als erste Kammer bundesweit bietet die HWK des Saarlandes zusätzlich einen Eintrag in die regionale Betriebsdatenbank "Barrierefreies Bauen" an. Dort eingetragene Qualitätsbetriebe werden auf Anfrage an Privatpersonen, Architekten und sonstige Institutionen und Einrichtungen vermittelt. Workshop Barrierefreies Bauen - Kompetenz des Handwerks Workshop "Barrierefreies Bauen - Kompetenz des Handwerks" Der Qualifizierungs-Workshop der HWK vermittelt Grundlagen zum barrierefreien Bauen, zu gesetzlichen Vorschriften sowie Informationen zu Förderung, Marketing und vielem mehr. Der Workshop umfasst im Einzelnen folgende Themen Demografischer Wandel und seine Auswirkungen Barrieren erkennen und beseitigen Aufgaben für das Handwerk Vorschriften, Normen und Richtlinien Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Marketing 50plus Typische Krankheitsbilder und ihre Auswirkungen auf den Wohnalltag Mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen Tablet, Smartphone & Co. - Unterstützung im Alltag Tipps bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen Dokumentation und Analyse durchgeführter Umbaumaßnahmen Dauer: 16 Unterrichtsstunden / 2 Unterrichtstermine Unterrichtszeiten: Samstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Gebühr: 250 Euro Nächste Termine: 06. und 13. März 2021 Flyer Workshop (2.07 MB) Inhalt Verkehrswertermittlung Betriebsimmobilien Miet- und Pachtwerte Betriebsplanung bei Neubau, Umbau und Erweiterung Durchführung von Bauaufträgen / VOB Barrierefreies Bauen Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Workshop Barrierefreies Bauen - Kompetenz des Handwerks
mehrEU-Umfrage: Erbringung von Dienstleistungen im Bau Die Gespräche zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Erbringung grenzüberschreitender Bauleistungen deuten auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Regulierung von Bauleistungen hin. Insbesondere wenn Unternehmen die Bauleistungen in einem anderen EU-Land erbringen. Dazu gehören die Genehmigung und Zertifizierung von Bauarbeiten, aber auch der Zugang zu bestimmten beruflichen Tätigkeiten. Komplexe Verwaltungsverfahren werden ebenfalls erwähnt, und der Fachkräftemangel und der allgemeine Personalmangel werden als zunehmend besorgniserregend gemeldet. Vor welchen Herausforderungen stehen Sie? Um Maßnahmen ergreifen zu können, die die verbleibenden Hindernisse für den Binnenmarkt in Bezug auf die Erbringung von Bauleistungen beseitigen und den Binnenmarkt für Dienstleistungen im Baugewerbe weiter verbessern, muss die Beschreibung der Probleme spezifischer und konkreter werden. Mit Ihrer Beteiligung an der Umfrage der EU-Kommission soll anhand Ihrer Beantwortung von Fragen die Beschreibung der Probleme und Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, spezifischer und konkreter werden. Hier geht's zur Umfrage Die Sprache kann rechts oben in Deutsch geändert werden; Umfragefrist ist 1. September 2023
mehrGEB & Baubetreuung Karl Jelen Barrierefrei
Gewerke: Metallbauer
Standort: 66740 Saarlouis
BMB Baudienstleistungen Barrierefrei
Gewerke: Maurer und Betonbauer
Standort: 66557 Uchtelfangen
AK Historisches Fenster Denkmalpflegepreis Bauernhauswettbewerb Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege Saarländischer Bauernshaus-wettbewerb Saarländischer Bauernhauswettbewerb 2018 Hervorragende Qualität dank saarländischer Handwerksbetriebe 2018 stand die 18. Ausgabe des Landeswettbewerbs „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ an. Das Institut für Landeskunde im Saarland (IFLIS) lobt seit 1984 gemeinsam mit dem saarländischen Umweltministerium im zweijährigen Turnus diesen Wettbewerb aus und sucht landesweit nach den schönsten Bauernhäusern. In diesem Jahr musste die Landesjury aus 12 Bauernhäusern, die es über die Kreisentscheide in die Endrunde geschafft hatten, den Sieger auswählen. An zwei Tagen wurden die einzelnen Objekte besichtigt und anhand unterschiedlicher Bewertungspunkte zu den Gebäuden und zum Umfeld betrachtet. Neben baulichen Details wie z. B. Dach, Fassaden, Fenster und Türen spielen auch Garten, Hof und Hausbegrünung eine wichtige Rolle. Im Anschluss kürte eine Fachjury unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Quasten, der diesen Wettbewerb mit ins Leben gerufen hat, die Gewinner. Ergebnis: 1. Preis (3.000 €): Marion Diederich, Steinbach (Landkreis Saarlouis) 2. Preis (je 2.000 €): Marie-Louise Nagel, Bliesdalheim(Saarpfalz-Kreis) Rieke und Tima Caroli, Mainzweiler (Landkreis Neunkirchen) 3. Preis (je 1.000 €): Ernst-Wagner-Stiftung, Braunshausen (Landkreis St. Wendel) Alice Dahl-Agne u. Günter Agne, Herbitzheim (Saarpfalz-Kreis) Anerkennung (je 500 €): Philip Deichmann, Gronig (Landkreis St. Wendel) Hofgut Dösterhof, Dösterhof (Landkreis Merzig-Wadern) Einmal mehr zeigte sich, das ein gutes Abschneiden beim Wettbewerb nicht zuletzt von der handwerklichen Qualität der Restaurierungsarbeiten abhängt. So arbeitete beim Siegerhaus z. B. die Firma Hans-Uwe Müller aus Marpingen (Außenputz), ein erfahrener Betrieb im Bereich Denkmalpflege und erhaltenswerter Bausubstanz. Die Handwerkskammer des Saarlandes unterstützt mit der Beratungsstelle für Denkmalpflege den Bauernhauswettbewerb durch Beratung, Vermittlung von qualifizierten Betrieben und der Beteiligung in der Landesjury. Der Wettbewerb ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Arbeit der engagierten Hauseigentümer in Verbindung mit den Leistungen qualifizierter Handwerksbetriebe aus der Denkmalpflege-Betriebsdatenbank öffentlich wahrzunehmen. Die Abschlussveranstaltung mit feierlicher Überreichung der Preise und Anerkennungen findet am 15. November 2018 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz statt.
mehrMeilenstein für HWK-Neubau: Bund und Land übergeben Förderbescheide – Stadt überbringt Baugenehmigung Foto Jennifer Weyland Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger werden die Förderbescheide von Bund und Land übergeben. Oberbürgermeister Uwe Conradt überreicht gleichzeitig die Baugenehmigung. Konkret heißt das: Bundesminister Altmaier wird einen Bescheid über rund 27 Millionen Euro überreichen, Ministerin Rehlinger einen über rund 4,5 Millionen Euro. Der Bund trägt bei diesem Projekt 60 Prozent der Gesamtkosten, das Land 10 Prozent. Den Rest, in Summe rund 13,5 Millionen Euro, finanziert das saarländische Handwerk aus Eigenmitteln. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu: „Deutschland braucht moderne und auf dem neuesten Stand der Technik ausgestattete Berufsbildungszentren. Nur so kann Aus- und Fortbildung für den Mittelstand auf hohem Niveau erfolgen. Mit dieser Investition leisten Bund, Land und die Handwerkskammer einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Dass dieses neue moderne Zentrum hier in Saarbrücken entsteht, erfüllt mich natürlich mit besonderer Freude!“ Ministerin Anke Rehlinger sieht den HWK-Neubau als Investition in die Zukunft unseres Landes: „Strukturwandel und Digitalisierung betreffen nicht nur industrielle Bereiche, sondern auch das Handwerk. Für komplexe Anforderungen, beispielsweise im Bereich von Maschinen und Automatisierungs- oder Verfahrenstechniken, braucht es gut ausgebildete Fachkräfte. Mit dem neuen Bildungszentrum der Handwerkskammer sorgen wir dafür, dass die Aus- und Weiterbildung im Handwerk weiter auf hohem Niveau stattfindet – und das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Handwerk. Das neue Bildungszentrum ist deshalb nicht nur eine Investition in die Zukunft der Branche, sondern auch in die Zukunft unseres Landes.“ Oberbürgermeister Uwe Conradt stellt für die Landeshauptstadt heraus: „Der heutige Tag ist wichtig für den Bildungsstandort Saarbrücken. Dass die Handwerkskammer sich dafür entschieden hat, ihr neues Bildungszentrum in Alt-Saarbrücken zu bauen, ist ein starkes Bekenntnis zur Landeshauptstadt und wertet den Stadtteil als Bildungs- und Wirtschaftsstandort weiter auf. Es freut mich, dass Bund und Land dieses Vorhaben durch ihre Förderung unterstützen. In Alt-Saarbrücken wird sich nicht nur durch den Neubau des Bildungszentrums in den kommenden Jahren viel bewegen. Auch das städtebauliche Modellvorhaben rund um die Congresshalle, die Pläne für das Stadtwerke-Areal und die weitere Umgestaltung der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße werden das Bild des Quartiers nachhaltig wandeln.“ HWK-Präsident Bernd Wegner betont: „Wir freuen uns, heute diese Förderbescheide für solch ein wichtiges Projekt entgegennehmen zu können und gleichzeitig den Baubescheid zu bekommen. Mit unserer neuen Bildungsstätte leisten wir einen wichtigen und zentralen Beitrag mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung.“ Er gewährt einen gedanklichen Blick auf das entstehende Gebäude: „Im Erdgeschoss im westlichen Teil wird die Metallwerkstatt entstehen, die nach außen hin offen gestaltet und durch Glasflächen und eine offene Lamellenfassade lichtdurchflutet ist.“ Außerdem werden multifunktionale Räume geschaffen. Wegner: „Dadurch gewinnen wir Platz und können Theorie und Praxis in einem Raum lehren.“ Im neuen Gebäude werden Metallbauer, Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik, Ausbildungsberufe im Elektrohandwerk, Friseure und Kosmetiker, Bäcker und Konditoren sowie Augenoptiker unterrichtet. Auch der kaufmännische Bereich sei mit Bürokommunikation vertreten „Wir bilden unsere eigenen Fachleute für Bürokommunikation aus, da die Anforderungen von Handwerksbetrieben hier andere sind als in der Industrie“, so der Präsident weiter. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis unterstreicht die Bedeutung der dualen Ausbildung als ein Markenzeichen des Handwerks und betont, dass auch Schüler und Lehrer der integrierten Meister- und Technikerschule sich auf die neuen Räumlichkeiten freuen. „Mit dem Neubau können wir in einem modernen Umfeld zeitgemäß unterrichten. Das ist ein weiterer Schritt mit Blick auf die Fachkräftesicherung“, betont der Hauptgeschäftsführer und fährt fort: „Mit der Realisierung des Neubaus der Bildungsstätte am Standort in Alt-Saarbrücken, in unmittelbarer Nähe unserer Verwaltung, gelingt es uns, unser Handwerk noch sichtbarer zu machen.“ Die nächsten Schritte des Neubauprojekts skizziert Projektleiter Gordon Haan: „Da wir am heutigen Freitag die Baugenehmigung von der Stadt Saarbrücken erhalten, können wir mit den Ausschreibungen der Arbeiten beginnen.“ Die erste große Vergabe sei im Herbst der Rohbau. Zunächst werde jedoch mittels Kampfmittelsondierung sichergestellt, dass sich auf dem Baufeld keine Bombenreste aus dem Zweiten Weltkrieg befinden. Haan: „Wenn das der Fall ist, können wir im Januar 2022 mit der Baumaßnahme starten.“ Mit der offiziellen Grundsteinlegung rechnen Präsident, Hauptgeschäftsführer und Projektleiter im Sommer kommenden Jahres. „Die Fertigstellung der neuen Bildungsstätte und ihre Inbetriebnahme sind nach dem vorliegenden Bauzeitenplan im Herbst 2024 vorgesehen“, so Präsident Wegner und Hauptgeschäftsführer Reis abschließend.
mehr© pattilabelle - Fotolia Aktuelle Bauleitpläne Unsere Handwerkskammer ist als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu folgenden Bauleitplänen Stellung zu nehmen. Dabei ist die HWK auf das Wissen der Handwerksunternehmen vor Ort über mögliche Bedenken, Probleme oder gar Konflikte angewiesen, um diese im Sinne des Handwerks in die Stellungnahmen mit einfließen zu lassen. Anregungen können Unternehmen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist bei der HWK einreichen! Lebach Landsweiler Teiländerung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "AGRI-PV Sonnenhof Landsweiler" Eingang HWK: 12.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 22.05.2024 Tholey Bergweiler Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngbiet Östlich der Friedhofstraße" Eingang HWK: 25.03.2024 Stellungnahme möglich bis: 24.05.2024 Tholey Sotzweiler Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngbiet Östlich der Bergweilerstraße" Eingang HWK: 25.03.2024 Stellungnahme möglich bis: 24.05.2024 Spiesen-Elversberg - Spiesen Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Am Zankwald und Georg-Bauer-Straße" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 15.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 29.05.2024 Rehlingen-Siersburg - Gerlfangen Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Wohngebiet Kumpfwies" Eingang HWK: 26.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 29.05.2024 Rehlingen-Siersburg - Siersburg Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Wohngebiet Ölgrund" Eingang HWK: 26.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 29.05.2024 Dillingen 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 11 C "Gewerbegebiet Nord" Eingang HWK: 29.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 29.05.2024 Gersheim - Walsheim Vorhabenbezogener Babauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanalge Walsheim" Eingang HWK: 18.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 31.05.2024 Blieskastel Lärmaktionsplan der 4. Runde Eingang HWK: 25.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 31.05.2024 Kirkel 18. Teiländerung des Bebauungsplanes "Am Mühlenweiher" Eingang HWK: 26.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 31.05.2024 Neunkirchen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 "Solarpark Eschweilerhof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 22.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 03.06.2024 Saarlouis - Roden Bebauungsplan "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion" als Änderung Nr. 7 des Bebauungsplan "Industriegebiet Saarlouis-Roden", parallele Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion" Eingang HWK: 29.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Neunkirchen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127 "Menschenhaus" in der Kreisstadt Neunkirchen und 25. Teiländerung FNP Eingang HWK: 30.04.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Nonnweiler - Otzenhausen Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Otzenhausen" und parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Otzenhausen" Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Nonnweiler - Bierfeld Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Baufläche Maasberg" Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Homburg - Jägersburg Bebauungsplan "Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg" einschließlich paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Gersheim - Niedergeilbach Aufstellung des Bebauungsplanes "AGRI-Solarpark" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 03.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Dillingen Bebauungsplan Nr. 76 "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion" und parallele 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 Eingang HWK: 05.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 07.06.2024 Illingen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnpark am Galgenberg" Eingang HWK: 06.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 10.06.2024 Beckingen Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar" und Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 08.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 10.06.2024 Dillingen - Pachten 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 24 C "Gewerbepark Rundwies" und 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 08.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 10.06.2024 Ottweiler Aufstellung des Bebauungsplans "Baustofflager Ottweiler Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 13.06.2024 Überherrn Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt" mit Vorhaben- und Erschließungsplan Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Überherrn- Felsberg Aufstellung des bebauungsplanes "Grosswies, 3. BA" Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nonnweiler - Bisten 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Häuserfeld" Eingang HWK: 02.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Saarwellingen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Dickenwald, II. BA" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Saarwellingen Aufstellung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Dickenwald, III. BA" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nohfelden Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nohfelden - Sötern Aufstellung de Bebauungsplanes "Solarpark Wildpark Sötern" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nohfelden - Sötern Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark Wildpark Sötern" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nohfelden - Sötern Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62“ Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Nohfelden - Sötern Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Püttlingen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bürger-Solarpark Hohberg" Eingang HWK: 10.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 14.06.2024 Merzig Teiländerung des Flächennutzungsplanes Merzig im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern" Eingang HWK: 15.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 24.06.2024 Merzig Bebauungsplan "Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner / Fitter Straße" Eingang HWK: 15.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 24.06.2024 Illingen Aufstellung des Bebauungsplanes "Kita Illgrund" Eingang HWK: 16.05.2024 Stellungnahme möglich bis: 28.06.2024
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