ZDH-Umfrage zum europäischen Binnenmarkt Anlässlich seines 30-jährigen Bestehens hat die Europäische Union eine Initiative zur Neubelebung und zum Abbau weiterer Hürden im EU-Binnenmarkt gestartet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Handwerksorganisationen unterstützen diese Initiative. Sie wollen sich mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit von Handwerksbetrieben im EU-Binnenmarkt in das auf EU-Ebene geplante Verfahren mit passgenauen Vorschlägen einbringen. Deshalb werden gezielt Fragen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, zu bestehenden Hemmnissen und möglichen Verbesserungen für Handwerksbetriebe gestellt mit dem Ziel Ansatzpunkte für seine handwerksgerechte Weiterentwicklung zu gewinnen. Um die Interessen des Handwerks in die Diskussion um den EU-Binnenmarkt und seine zukünftige Ausgestaltung einbringen zu können, bitten wir um Teilnahme an dieser Umfrage. Die Umfrage läuft bis 31.01.2024 Jetzt an der Befragung teilnehmen Hier geht's zurück zur Seite Außenwirtschaft & Messen
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Kfz-Landesinnungsmeister Martin Bitsch wird neues HWK-Vorstandsmitglied Foto: QMax Data GmbH Gestern kamen die Vollversammlungsmitglieder der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) in der Riegelsberghalle (Riegelsberg) zusammen. Dort traf das Gremium Beschlüsse für die Kammerarbeit im neuen Jahr und wählte mit dem Kfz-Landesinnungsmeister und Geschäftsführer und Inhaber der Bliesgau-Garage GmbH Martin Bitsch ein neues Vorstandsmitglied. Die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) und des HWK-Vorstands kamen gestern Nachmittag in Riegelsberg zur HWK-Vollversammlung zusammen. Dort trafen die Vollversammlungsmitglieder Beschlüsse für die Kammerarbeit und bezogen Position zu aktuellen Herausforderungen im Saarhandwerk. Themenschwerpunkte waren unter anderem das HWK-Neubauprojekt, Finanzthemen, Änderungen in der Sachverständigenordnung sowie Änderungen bei diversen Prüfungsordnungen. Als Gast hießen HWK-Präsident Bernd Wegner und HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis als Vertreter des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Wirtschaftsjurist Konstantin Krämer willkommen. Neu im Vorstand: Kfz-Landesinnungsmeister Martin Bitsch Ein Höhepunkt der Vollversammlung war die Wahl des Nachfolgers von Tischlermeister und Handwerksunternehmer Karl-Friedrich Hodapp, der mit seinem Eintritt in den Ruhestand sein Ehrenamt an einen aktiven Handwerksunternehmer weitergibt. Bei der Wahl des neuen Vorstandsmitglieds konnte sich der Handwerksunternehmer, Kfz-Landesinnungsmeister und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH Martin Bitsch gegen den Webenheimer Elektrotechnikermeister, Landesinnungsmeister der Landesinnung Saarland der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, Inhaber des Blieskasteler Handwerksunternehmens Elektro Udo Schmidt GmbH und HWK-Vollversammlungsmitglied Udo Schmidt durchsetzen. Wahlsieger Bitsch freut sich über das Ergebnis und bedankt sich bei den Vollversammlungsmitgliedern für ihr Vertrauen. „Dem Handwerk kommt im Saarland eine hohe wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Unserer Handwerkskammer wurden von staatlicher Seite hoheitliche Aufgaben übertragen, die für das gute Funktionieren unseres Wirtschaftsbereichs und für das gute Miteinander der Menschen im Saarhandwerk von großer Bedeutung sind. Hinter diesem Auftrag stehe ich voll und ganz. Als neues HWK-Vorstandsmitglied freue ich mich darauf, die Zukunft des Saarhandwerks mitzugestalten und werde für die Anliegen jedes Gewerks ein offenes Ohr haben“, so Bitsch.
mehrGünter Blank GmbH Barrierefrei
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Klaus Bouillon: Saarland erleichtert Vergabe Klaus Bouillon, saarländischer Minister für Inneres, Bauen und Sport | Foto: © Carsten Simon Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlands hat die Vergabegrundsätze der Kommunen angepasst. Die Corona-Pandemie stellt auch die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände vor besondere Herausforderungen. Ein Beitrag zur Förderung der Flexibilität der Kommunen in ihren eigenverantwortlichen Entscheidungen zur Krisenbewältigung ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben spürbar zu erhöhen. Alle Wertgrenzen errechnen sich ohne Umsatzsteuer. Bis zum EU-Schwellenwert von 214.000 Euro sind Direktaufträge von Liefer- und Dienstleistungen wie Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln und ähnlichen Artikeln, zugelassen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen. Da eine Abgrenzung zwischen Beschaffungen für das „tägliche“ Geschäft und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht immer möglich ist, wurden die Wertgrenzen generell deutlich angehoben. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind Verhandlungsvergaben beziehungsweise freihändige Vergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 150.000 Euro zulässig. Auch für freihändige Vergaben von Bauleistungen der Kommunen gilt die Grenze von 150.000 Euro. Bis zu einer Million Euro ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erlaubt. Diese Wertgrenzen, die bis zum Ende des Jahres 2020 befristet sind, beschleunigen die Auftragsvergabe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir sind aber einen Schritt weitergegangen, indem auch über das Jahr 2020 hinaus für Direktvergaben, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen höhere Wertgrenzen gelten als bisher. Verhandlungsvergaben beziehungsweise freihändige Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen ermöglichen wir ohne weitere Einzelbegründung bis 25.000 Euro, eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 75.000 Euro. Freiberufliche Leistungen können bis zum Auftragswert von 25.000 Euro ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten direkt vergeben werden. Für unter die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fallende Architekten- und Ingenieurleistungen gilt eine noch höhere Grenze von 50.000 Euro. Bis zu 100.000 Euro ist eine Direktvergabe möglich, wenn die Leistungen zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden. Die beschriebenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass die kommunale Ebene schnell und flexibel auf die gewaltigen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, reagieren kann. Sie führen aber auch zu generellen Erleichterungen der Kommunen bei der Auftragsvergabe. Daneben haben wir aber auch die Auftragnehmerseite in den Blick genommen, denn die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Corona-Pandemie stellt die verschiedenen Wirtschaftszweige vor erhebliche Probleme. Einfachere Vergabeverfahren bedeuten schnellere Auftragserteilungen durch die Kommunen – ein Beitrag, die Auswirkungen der Pandemie auf die heimische Wirtschaft zu mildern. Mit den Erleichterungen bei der Auftragsvergabe geht ein höheres Maß an Verantwortung einher. Deshalb haben wir beherrschbare Steuerungs- und Kontrollmechanismen festgeschrieben. Nach außen, im Bezug zum Auftragnehmer, ist von Bedeutung, dass beim Direktauftrag und bei der freihändigen Vergabe beziehungsweise Verhandlungsvergabe unter den Bietern regelmäßig gewechselt werden muss, damit die Auftragsvergabe fair und mit gleichen Chancen für alle Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus wird den Kommunen bei beschränkten Ausschreibungen empfohlen, die Fachöffentlichkeit über größere Bau- oder Beschaffungsvorgänge zu informieren, so dass Unternehmen ihr Interesse bekunden können. Zu den intern in den Kommunen in eigener Verantwortung zu schaffenden Kontrollmechanismen gehören organisatorische und personelle Vorkehrungen, um Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten und die Manipulationsgefahr zu minimieren. Verbindlich vorgeschrieben sind Dokumentationspflichten und Vorlagepflichten, wenn Aufträge nicht mindestens beschränkt ausgeschrieben werden. Mit diesen Instrumenten werden der Wettbewerb und die Transparenz bei der Auftragsvergabe trotz beschleunigter Vergabe gewahrt. Die Vergabeerleichterungen für die Kommunen sind spürbar und bringen einen Nutzen für beide Seiten. Ich erwarte, dass die Adressaten hiervon in verantwortungsvoller Weise Gebrauch machen. Klaus Bouillon Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes
mehrBouillon GmbH Barrierefrei
Gewerke: Maler und Lackierer, Raumausstatter, Stuckateur
Standort: 66679 Losheim am See
Brack-Heizungsbau GmbH Barrierefrei
Gewerke: Installateur und Heizungsbauer
Standort: 66265 Heusweiler
Süd-West GmbH Wasser- und Brandschadensanierung Barrierefrei
Gewerke: Bautentrocknungsgewerbe, Elektrotechniker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Installateur und Heizungsbauer, Maler und Lackierer, Metallbauer, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Standort: 66130 Saarbrücken
BTB-Brandschutz & Trockenbau GmbH Barrierefrei
Gewerke: Raumausstatter, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Standort: 66839 Schmelz