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Außenwirtschafts- und MesseberatungAuslandsmärkte erfolgreich angehen – Chancen für saarländische Handwerker
Sie haben eine Anfrage von einem Kunden erhalten, im Ausland einen Auftrag durchzuführen?
Sie möchten Ihre Absatzchancen erweitern und planen Ihre Dienstleistung im Ausland anzubieten?
Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland sind eine Reihe von länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften und Formalitäten zu beachten. Dies gilt umso mehr, wenn Sie Mitarbeiter entsenden oder in Drittstaaten außerhalb der EU tätig werden möchten.
Die Außenwirtschaftsberatung informiert über:
- Melde- und Genehmigungspflichten
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Arbeitssicherheit
- Sozialversicherungsrecht
- Länderspezifische Besonderheiten
- Steuerfragen
- Zollregelungen
- Warenlieferungen
Unsere Beratungsleistungen:
- Individuelle Beratungen
- Leitfäden und Merkblätter zu verschiedenen Ländern
- Ausfüllanleitungen für Onlineportale
- Checklisten
- Informationen zu Kooperationsbörsen, Unternehmerreisen, Messen
- Informationsveranstaltungen
Da sich die gesetzlichen Regelungen immer wieder ändern, wird auch Unternehmen, die bereits im Ausland tätig waren oder sind, empfohlen, sich vor einem erneuten Einsatz über aktuelle Entwicklungen bei der Außenwirtschaftsberatung zu informieren.
Telefon 0681 5809-136
k.schroeder@hwk-saarland.de
Nützliche Links
Außenwirtschaft
EU-Portal „Your Europe“ – Geschäfte in Europa
Portal 21 – Informationen zu Dienstleistungen in Europa
Länderübersicht der Umsatzsteuersätze
Verpflegungsmehraufwand bei Auslandseinsätzen
Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst
Ansprechpartner
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