Saarländerin gewinnt Bundeswettbewerb © Grolier Spyridoula Manoussaki ist Deutschlands beste Kauffrau für Büromanagement Spyridoula Manoussaki aus dem saarländischen Blieskastel ist Deutschlands beste Kauffrau für Büromanagement. Sie setzte sich gegen rund 4.000 andere Absolventen der beruflichen Abschlussprüfungen durch. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) richtete heute (15. November 2017) den Bundeswettbewerb des Praktischen Leistungswettbewerbs (Bundes-PLW) der Büroberufe im Handwerk aus. „Wir freuen uns, dass mit Spyridoula Manoussaki eine Saarländerin den Spitzenplatz erreicht hat und im Dezember zur Bundesfeier nach Berlin fährt. Herzlichen Glückwunsch!“, so HWK-Präsident Bernd Wegner in seiner Gratulation. „Wir haben gerne den Bundes-PLW der Büroberufe in unserer HWK organisiert. Mein Dank gilt dem ehrenamtlichen Bewertungsausschuss und allen, die an dem Wettbewerb mitgewirkt haben. Der Ausschuss setzt sich aus erfahrenen Prüfungsausschuss-Mitgliedern aus mehreren Kammerbezirken zusammen. Unser Handwerk lebt von seiner Selbstverwaltung und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Handwerker. Die Praktischen Leistungswettbewerbe auf Landes- und Bundesebene in allen Gewerken sind Ausdruck der Lebendigkeit und Innovationskraft unseres Wirtschaftszweiges“, so Präsident Wegner weiter. „Die Absolventen unseres Wettbewerbs haben sich neben Ihrer Ausbildung, neben Ihrer Tätigkeit im Betrieb und neben der Schule in diesem Praktischen Leistungswettbewerb engagiert. Als Landesbeste heben sie sich unter anderen Absolventen und Fachkräften im besten Sinne hervor“, stellt HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes fest. „Wir haben an unserer HWK während des Wettbewerbs Persönlichkeiten kennen gelernt, die die kommenden Fach- und Führungskräfte im Handwerk sein werden. Der Bundes-PLW ist ein erster Schritt auf der Karriereleiter dieser jungen Menschen“, ist sich Dr. Arnd-Klein-Zirbes sicher. Saarbrücken, 15. November 2017
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Step by Step zum eigenen Unternehmen Step by Step zum eigenen Unternehmen Speziell für Frauen Beratung via Skype Download Qualifizierung als Grundlage Ihrer Existenzgründung Qualifizierung als Grundlage Ihrer Existenzgründung Bestens vorbereitet und rundum qualifiziert zu sein ist der Schlüssel zu jeder erfolgreichen Gründung. Neben dem fachlichen Know-how ist insbesondere aber auch die persönliche und unternehmerische Eignung ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, den künftigen Betrieb markt-, kunden- und kostenorientiert zu führen. Natürlich müssen Sie nicht alles selber machen, ganz im Gegenteil. Gerade für so grundlegende Themen wie Steuern und Recht sollten Sie sich ruhig fachkundige Unterstützung holen. Dennoch ist es unumgänglich, dass Sie neben soliden und fundierten Kenntnissen in den von Ihnen angebotenen Tätigkeiten und Leistungen auh in kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen Fragen Grundkenntnisse besitzen. Denn nur dann können Sie einschätzen, wann Sie den Rat von Fachleuten einholen sollten und was für Fragen Sie stellen müssen. Und schließlich laufen am Ende des Tages alle Fäden wieder bei Ihnen zusammen und Sie sollten in der Lage sein, über alle Themen den Überblick zu behalten und die Marschrichtung zu bestimmen. Kaufmännische und rechtliche Grundkenntnisse Im Folgenden haben wir einige wichtige Begriffe zusammensgestellt, über die Sie als Unternehmer Bescheid wissen sollten: Rechtsform Buchführung Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) Kostenvoranschläge / Angebotserstellung Rechnungsstellung Umsatzsteuer (-voranmeldung), Umsatzsteuer bei Bauleistungen, Vorsteuerabzug Lohnsteueranmeldungen Vor- und Nachkalkulation Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Gewährleistungsverpflichtungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Übrigens: Wenn Ihnen einige dieser Begriffe noch Kopfzerbrechen bereiten, kein Problem. Schließlich kann man jeden Tag etwas dazu lernen. Mit unseren Weiterbildungsseminaren können Sie ganz gezielt alle noch vorhandenen Lücken schließen. Hier geht es zu unseren Weiterbildungsseminaren
mehrLes services exclus du champ d’application de la directive Professional recognition in Germany D’après l’art. 2, alinéa 2 de la directive, les prestations suivantes sont en principe exclues de son champ d’application. Les services d'intérêt général non économiques Soit des prestations fournies sans contrepartie économique (en général des prestations à titre onéreux). Les services financiers Tels que ceux ayant trait à la banque, au crédit, à l'assurance et à la réassurance, aux retraites, aux titres, aux fonds d'investissements, aux paiements et aux conseils en investissement. Les services dans le domaine des transports Transport aérien, maritime, fluvial, y compris les services portuaires, ainsi que le transport routier et ferroviaire, incluant les moyens de transport régionaux, des taxis et des ambulances. Les services des agences de travail intérimaire La mise à disposition de main d’œuvre. Les services de soins de santé Les services de soins de santé et pharmaceutiques fournis par des professionnels de la santé aux patients pour évaluer, maintenir ou rétablir leur état de santé lorsque ces activités sont réservées à une profession de santé réglementée. Les services audiovisuels et de radiodiffusion Les activités de jeux d’argent impliquant des mises ayant une valeur monétaire dans les jeux de hasard , y compris les loteries, les casinos et les transactions portant sur des paris. En revanche, les jeux d’adresse, les appareils de jeux automatiques qui ne donnent pas de prix ou qui ne donnent des prix que sous la forme de jeux gratuits et les jeux promotionnels dont le seul but est d’encourager la vente de produits ou de services ne sont pas concernés par l’exclusion et relèvent donc des dispositions de la directive «services». Les activités participant à l’exercice de l’autorité publique Services sociaux relatifs au logement social, à l’aide à l’enfance et à l’aide aux familles et aux personnes se trouvant de manière permanente ou temporaire dans une situation de besoin A cet égard les services sociaux ne sont exclus que dans la mesure où ils sont fournis par l’État lui-même, par des prestataires mandatés par l’État et qui ont donc par conséquent l’obligation de fournir de tels services, ou par des associations caritatives reconnues comme telles par l’État. Services de sécurité privée L’exclusion couvre des services tels que la surveillance de biens immeubles et de locaux, la protection de personnes (gardes du corps), les patrouilles de sécurité ou la surveillance de bâtiments, ainsi que le dépôt, la garde, le transport et la distribution de fonds et d’objets de valeur. Services fournis par les notaires et les huissiers de justice , nommés par les pouvoirs publics. Néanmoins, la législation allemand peut étendre expressément le bénéfice des services du guichet unique à certains secteurs ou branches d'activité mentionnés ci-dessus. En Sarre, cette possibilité n’a pas été utilisée. Ces branches d’activité ne peuvent pas recourir aux services de l’EA-Saar. Lorsque vous êtes membre d’une des chambres affilées vous pouvez, bien entendu, vous adresser à celles-ci.
mehrVater und Sohn in der Werkstatt: Die Schreinermeister Max (rechts) und Christian Kaspar Foto: Jennifer Weyland Interview mit Max Kaspar „Max ist mit Technologien aufgewachsen, die ich eingeführt habe“ Max Kaspar ist zwischen den Werkbänken und Maschinen der Schreinerei Kaspar in Ottweiler groß geworden. Schon früh war für den 33-Jährigen klar, dass er das Handwerk seines Vaters Christian erlernen und den Familienbetrieb eines Tages übernehmen möchte. Im DHB-Interview berichten Vater und Sohn über Vorteile und Herausforderungen der Zusammenarbeit in einem Mehrgenerationen-Handwerksbetrieb. DHB: Max Kaspar, das Schreinerhandwerk hat in Ihrer Familie Tradition. Ihr Großvater war Schreiner und auch Ihre Eltern üben beide diesen Beruf aus. Hat das Ihre eigenen Zukunftspläne beeinflusst? Max Kaspar: Ich denke schon, denn seit ich denken kann, erlebe ich den Beruf im Alltag. Da mein Bruder und ich unter dem Dach der Schreinerei aufwuchsen, waren wir jeden Tag in der Werkstatt. DHB: Christian Kaspar, welche Unterschiede gab es zwischen Ihrer Ausbildung und der Ihres Sohnes? Inwiefern hat sich der Beruf des Schreiners in den letzten 30 Jahren verändert? Christian Kaspar: Als junger Schreiner musste mir noch regelmäßig Gedanken darüber machen, wie ich ohne Maschine oder durch den Umbau einer Maschine zum gewünschten Ergebnis in der Produktion komme. Ende der 1980er Jahre stellte ich bereits auf EDV in der Fertigung um. Dadurch wurde es für mein Team viel leichter, Werkstücke in Serie zu fertigen. Anfang der 90er kamen die ersten computergesteuerten Maschinen dazu. Während meiner beruflichen Laufbahn hat im Schreinerhandwerk ein enormer technologischer Wandel stattgefunden. Ich war diesen neuen Technologien gegenüber immer aufgeschlossen und bereit, Neuerungen sofort im Betrieb umzusetzen. Max ist mit dieser Arbeitsweise groß geworden und kennt gar nichts anderes. In unserer Lehrwerkstatt in Saarbrücken Von der Heydt konnte er sich aber ab und zu ein Bild von älteren Fertigungstechniken machen. Unser Handwerk hat sich in den letzten 30 Jahren nicht verändert, lediglich die Produktion hat sich weiterentwickelt und auch die Kundenansprüche sind heute völlig anders als damals. Damals war es leicht, mit guter handwerklicher Arbeit zu überzeugen. Heute sind die Erwartungen der Kunden so hoch, dass es manchmal fast unmöglich ist, ihnen gerecht zu werden. DHB: Max Kaspar, hat es eher Vorteile oder Nachteile, wenn die eigenen Eltern gleichzeitig Kollegen sind? Max Kaspar: Im Alltag kann es durchaus Nachteile haben, wenn beide Eltern gleichzeitig die Vorgesetzten sind. Die Erwartungshaltung von Eltern den eigenen Kindern gegenüber ist ja oft weitaus höher als die gegenüber fremden Mitarbeitern. Diese Erwartungen stetig zu erfüllen ist eine große Herausforderung, aber nicht unmöglich. Damit es klappt, müssen beide bereit sein, im Arbeitsalltag Kompromisse einzugehen. DHB: Können Sie bei Ihrer täglichen Arbeit voneinander lernen? Max Kaspar: Ich lerne aus den Erfahrungen meines Vaters und habe dadurch das Glück, jeder Menge Fallstricke aus dem Weg zu gehen. Christian Kaspar: Umgekehrt gibt mein Sohn mir auch etwas zurück, indem er mir zeigt, dass es für ein und dasselbe Problem teils ganz neue Herangehensweisen geben kann, an die ich vielleicht nicht sofort gedacht habe. DHB: Max Kaspar, planen Sie, den Betrieb Ihrer Eltern später zu übernehmen? Wenn ja: Gibt es Dinge, die Sie verändern oder weiterentwickeln möchten? Max Kaspar: Ja, wir planen, dass ich den Betrieb eines Tages weiterführe. Ich möchte es halten wie mein Vater und mit der Zeit gehen, wenn es darum geht, neue Technologien für uns zu nutzen. Denn Stagnation bringt ja bekanntlich niemandem etwas. Für das Handwerk gilt das meiner Meinung nach ganz besonders.
mehrChristian Schmitt Denkmalschutz
Gewerke: Maler und Lackierer
Standort: 66780 Rehlingen-Siersburg
Christian Heisel GmbH Denkmalschutz
Gewerke: Tischler, Parkettleger, Einbau von genormten Baufertigteilen, Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Standort: 66763 Dillingen
Christof Nauert Barrierefrei
Gewerke: Bestatterhandwerk, Tischler, Glaser
Standort: 66299 Friedrichsthal
Verwaltungsfachfrau Doris Clohs ist neue stellvertretende HWK-Hauptgeschäftsführerin Die neue stellvertretende HWK-Hauptgeschäftsführerin Doris Clohs Foto: Jennifer Weyland Die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) haben auf ihrer heutigen virtuellen Sitzung die Leiterin des HWK-Geschäftsbereichs Hoheitliche Dienste zur stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin gewählt. Verwaltungsfachfrau Doris Clohs ist ab dem 10. Dezember 2021 stellvertretende HWK-Hauptgeschäftsführerin. Das entschieden die Vollversammlungsmitglieder der Handwerkskammer auf ihrer heutigen virtuellen Sitzung mit einstimmigem Votum. Doris Clohs dankt den Vollversammlungsmitgliedern für ihr Vertrauen: „Als künftige stellvertretende Hauptgeschäftsführerin werde ich in Zukunft noch stärker dazu beitragen können, die Rolle unserer Handwerkskammer als moderne, kundenorientierte Dienstleisterin weiter zu festigen. Dass meine berufliche Laufbahn mit dieser verantwortungsvollen Position ihren Höhepunkt findet, ehrt und bewegt mich sehr“, betont die Verwaltungsfachfrau. HWK-Präsident Bernd Wegner freut sich über das Ergebnis und gratuliert Doris Clohs zur Wahl: „Sie ist eine kompetente Expertin in den für unsere Handwerkskammer zentralen Fachgebieten wie dem Handwerksrecht, dem Sachverständigenwesen, den Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner bis hin zu Technologiethemen wie dem Online-Zugangsgesetz, um nur einige Beispiele zu nennen. Für ihre ruhige, offene und herzliche Art schätzen sie die Mitarbeiter unserer HWK, unsere Mitgliedsbetriebe sowie weitere externe Ansprechpartner“. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis schließt sich den Glückwünschen des Präsidenten an: „Ich freue mich sehr, dass Doris Clohs mir künftig als Stellvertreterin in der Hauptgeschäftsführung zur Seite stehen wird. Wir sind seit vielen Jahren ein durch und durch eingespieltes Team. Unsere Stärken ergänzen sich und ich weiß, dass ich mich auf sie verlassen kann“, unterstreicht Reis. Doris Clohs ist seit 1977 bei der HWK tätig. Als Leiterin des Geschäftsbereichs Hoheitliche Dienste führt sie ein 28-köpfiges Team. Neben den Bereichen Handwerksrolle/Kammerbeitrag, Berufsausbildung/Fachkräftesicherung sowie das komplette Prüfungswesen verantwortet sie das Sachverständigenwesen für das Saarhandwerk und koordiniert auf seiten der Handwerkskammer die Aktivitäten des Einheitlichen Ansprechpartners Saar (EA Saar).
mehrSäger & Co. GmbH Personalbörse Firmen
Gewerke: Tischler
Standort: 66453 Gersheim