Handwerkskammer begrüßt Investitionsoffensive in berufliche Bildung Pressemeldung zum Sonderinvestitionsprogramm für Berufsbildungszentren. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßt den jüngsten Kabinettsbeschluss der saarländischen Landesregierung, mit einem Sonderinvestitionsprogramm für die Berufsbildungszentren die berufliche Bildung im Saarland zu stärken. Demnach sollen in den nächsten Jahren etwas mehr als 37 Mio. Euro in die Verbesserung der Infrastruktur und der Ausstattung fließen. „Das ist gut angelegtes Geld, um unsere Partner in der dualen Ausbildung – die Berufsschulen – zukunftsfest zu machen“, stellt HWK-Präsident Bernd Wegner fest. Die Berufsschulen vermittelten die wichtigen fachtheoretischen Grundlagen in den jeweiligen Ausbildungsberufen, so Wegner weiter, und seien daher für eine erfolgreiche Berufsausbildung im Handwerk von zentraler Bedeutung. „Die Digitalisierung verändert die Berufsbilder. Die Berufsschulen können den neuen Anforderungen an Lehre und Lernen aber nur dann gerecht werden, wenn auch ihre technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit ist“, unterstreicht Präsident Wegner. Auch spielten moderne Lehr- und Lernmaterialien eine wichtige Rolle für die Attraktivität einer beruflichen Ausbildung. Darüber hinaus seien aber auch Investitionen in die allgemeine Infrastruktur entscheidend. Dies betreffe etwa die Anbindung der Schulen an ein leistungsfähiges Breitbandnetz. „Denn was nützen die schnellsten Endgeräte, wenn das Internet nur tröpfelt“ bringt es Wegner auf den Punkt. Ein weiterer Aspekt sei die verkehrstechnische Erreichbarkeit der Berufsschulen. Dabei ist der Zustand der Straßen ebenso von Bedeutung wie beispielsweise ein gutes ÖPNV-Angebot. „Mit der Investitionsoffensive wird ein weiterer Schritt gemacht, um der Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung näherzukommen“ betont HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes. Mit Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Saarland leisteten diese Investitionen einen wichtigen Beitrag, um die Fachkräfteversorgung zu sichern. Saarbrücken, 23. Januar 2018
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Bexbacher Orthopädieschuhmachermeister Roman Eggs ist Sieger beim Deutschen Umweltmanagement-Preis Auszeichnung im Rahmen des Deutschen Umweltmanagement-Preises für die Fuß-Orthopädie-Technik Eggs GmbH, Fotocredit: Roman Eggs Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am Dienstag erstmalig fünf Unternehmen mit dem Deutschen Umweltmanagement-Preis 2021 ausgezeichnet. Der Preis wurde in diesem Jahr in den drei Kategorien Beste Maßnahme Umweltschutz, Beste Maßnahme Klimaschutz und Beste Umwelterklärung verliehen und löst den europäischen EMAS-Award auf nationaler Ebene ab. In der Preiskategorie Beste Maßnahme Umweltschutz überzeugte der Betrieb Fuß-Orthopädie-Technik Eggs GmbH des Bexbacher Orthopädieschuhmachermeisters Roman Eggs. Das saarländische Handwerksunternehmen mit 19 Beschäftigten hat durch die Entwicklung eines besonderen Verfahrens zur Herstellung von Fußbettleisten den Einsatz von Kunststoffgießmasse mit teils gesundheits- und umweltschädigenden Inhaltsstoffen um 95 Prozent reduziert. Herkömmlich wird eine Reihe von Chemikalien wie Lösemittel, Polystyrolgießmassen und Polyurethane eingesetzt. Für die Bereiche Sondereinlagen und Diabetes-Fußbettungen gelang es dem Unternehmen, mit Hilfe des Naturstoffes Kork aus Recycling ein gleichwertiges Ersatzprodukt in einem neuen Verfahren zu etablieren. Damit wurden Gefahrstoffe in diesem Produktsegment nahezu vollständig reduziert. Das neue Verfahren ist nicht teurer als das bisherige und überzeugte deshalb auch dadurch, dass das Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der Umwelt- und Arbeitsschutz mit Wirtschaftlichkeit zusammenbringt. Preisträger Roman Eggs freut sich über die Auszeichnung: „Der Umweltmanagement-Preis ist nicht nur für mich, sondern für mein gesamtes Team eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges. Die Nachhaltigkeitsstrategie, die wir auf Führungsebene entwickeln, können wir nur gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Umsetzung bringen“, unterstreicht der Handwerksunternehmer. Um betriebsintern umweltschonende Prozesse einzuführen, sei vor allem die Einstellung zu Nachhaltigkeitsthemen auf Führungsebene essentiell, findet Eggs. „Oft lohnt es sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht, neue ressourcenschonende Abläufe im Betrieb einzuführen. Während der Umstellungsphase und teils auch darüber hinaus achten wir immer darauf, notfalls die alten Prozesse noch als Sicherheit in der Hinterhand zu haben, falls bei der Umstellung etwas schiefgeht. In der Regel ist das aber nicht der Fall“, berichtet der Meister. Auch der nächste Schritt auf seiner Nachhaltigkeitsagenda steht bereits fest. Aktuell plant Roman Eggs, einen Drittel der lösungsmittelbasierten Klebstoffe, die im inneren Bereich des Schuhs zum Einsatz kommen, durch eine wasserlösliche Variante zu ersetzen. Die ersten Testergebnisse sind vielversprechend. Bernd Wegner, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) gratuliert seinem Gewerkskollegen Roman Eggs zu der besonderen Auszeichnung. Das Unternehmen verfolge seit einigen Jahren konsequent eine klare Nachhaltigkeitsstrategie und stehe beispielhaft dafür, wie Innovationsgeist und Nachhaltigkeit im Handwerk ineinandergreifen. „Gelebte Nachhaltigkeit im Betrieb steigert die Attraktivität des Betriebs für Mitarbeiter, Kunden und auch für junge Leute, die sich für eine handwerkliche Ausbildung interessieren. Als Präsident unserer HWK macht es mich jedes Mal stolz, wenn sich einer unserer Mitgliedsbetriebe in besonderem Maße für ein ressourcenschonendes Wirtschaften einsetzt. “, so Wegner weiter.
mehrHWK-Präsident Bernd Wegner: „Unsere Betriebe brauchen eine organisatorische und finanzielle Entlastung beim Testen und keine pauschale Testpflicht“ HWK-Präsident Bernd Wegner, Foto Dirk Guldner Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich angesichts der bevorstehenden Entscheidung der Bundesregierung zur Testpflicht in Betrieben gestern auf dem virtuellen Wirtschaftsgipfel vor über 40 Wirtschaftsverbänden gegen einen pauschalen betrieblichen Testzwang ausgesprochen. Eine Kontrolle der Testungen sei in der Kürze der Zeit nicht leistbar, begründete Altmaier seine Position. Bernd Wegner, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßt die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministers und bekräftigt: „Unsere Betriebe wollen testen, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Das wissen wir aus zahlreichen Gesprächen mit Handwerksunternehmern aus unterschiedlichen Gewerken. Allerdings entstehen durch flächendeckende Testungen der Belegschaft hohe Mehrkosten für die Unternehmen, die angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Krise für viele Handwerksunternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Außerdem sind bislang auch zahlreiche organisatorische Fragen ungeklärt: Wer darf testen? Wie regelmäßig muss jeder Mitarbeiter getestet werden? Welche Maßnahmen muss das Unternehmen im Falle eines positiven Tests treffen? Und wie werden die Ergebnisse dokumentiert? Eine gute und sachdienliche Reaktion seitens des Bundes auf die hohe Testbereitschaft der Handwerksunternehmen einerseits und die offenen Fragen anderseits, sähe aus meiner Sicht so aus: Statt einer Testpflicht für Betriebe, sollte deren ohnehin vorhandene Testbereitschaft durch eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung gewürdigt und hochgehalten werden. Zudem braucht es jetzt klare Vorgaben zu den offenen organisatorischen Fragen“, fasst Wegner seinen Standpunkt zusammen.
mehrAktuelles für Azubis © shutterstock Ausbildungsverträge zum Download Ausbildungsbotschafter: Begeisternd ansteckend! Existenzgründer © shutterstock Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle Gründungsberatung unserer HWK Broschüre „Existenzgründung im Handwerk“ Handwerker © shutterstock Änderungen bei der Carte BTP – nun für 5 Jahre gültig Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Ausnahme für Handwerker Übergangsregelung für elektronische Rechnungen 0681 5809-0 Wir helfen Ihnen gerne weiter. Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstraße 47–49 66117 Saarbrücken Fon: 0681 5809-0 Fax: 0681 5809-177 E-Mail: info@hwk-saarland.de Sie möchten ein persönliches Beratungsgespräch? Nutzen Sie unseren Service " Online-Terminvereinbarung " Pressemitteilungen Pressemitteilungen Foto: HWK Frühjahrskonjunktur 2024: Saarhandwerk behauptet sich weiterhin in schwierigem Umfeld – Ausblick verhalten zuversichtlich mehr lesen hausundgarten-saar.de „Haus & Garten Messe Saar“: Energieeffizienz im Fokus mehr lesen Foto: Adobe Stock Landesregierung gibt grünes Licht für Weiterförderung der SMTS mehr lesen Weitere Pressemitteilungen Veranstaltungen/Kurse Veranstaltungen/Kurse 21.05.2024 Sachkundenachweis Befestigungstechnik 22.05.2024 Gesellenprüfungsvorbereitung Teil II (Fachpraxis) Augenoptik 27.05.2024 Teil III (Wirtschaft & Recht) 18.06.2024 Infoveranstaltung Teilzeitausbildung « 1 2 (current) » Weitere Veranstaltungen Imagekampagne Partner Frau und Handwerk Handwerkerforum -jung und innovativ- Verbände und Innungen Förderverein der Meister- und Technikerausbildung Partner Umweltzentrum des Handwerks Saarländische Meister- und Technikerschule Einheitlicher Ansprechpartner Zentralverband des Deutschen Handwerks Stiftung Saarländisches Handwerk Apps HWK - Lehrstellen-Radar HWK - Karriere-Lotse 2.0
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mehrStreckenbezogene Mautsysteme belasten Handwerk © ufotopixl10 - Fotolia Die Entscheidung des Europäischen Parlaments von Ende Oktober, für mittelschwere und leichte Fahrzeuge verpflichtend streckenbezogene Mautsysteme einzuführen, ist aus Sicht des Handwerks kaum nachvollziehbar. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Handwerkskammerdes Saarlandes sehen darin die Wettbewerbsfähigkeit ihres Wirtschaftsbereichs beeinträchtigt. HWK-Präsident Bernd Wegner sagt dazu: „Wir schließen uns der Meinung unseres Spitzenverbandes an. Mit einer streckenabhängigen Maut drohen erhebliche Belastungen auch für den Großteil des regional tätigen Handwerks im Saarland. Die Entscheidung hat zur Folge, dass zukünftig alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen werden müssen.“ Dies sei umso weniger zu verstehen, da im Gegensatz zum Transportgewerbe die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks keinen überproportionalen Verschleiß verursachen, erklärt Präsident Wegner. Darüber hinaus tragen diese Fahrzeuge bereits heute über die Kfz- und Energiesteuer in nicht geringem Umfang zum Straßenunterhalt bei. Im Saarland sind zurzeit 560 Kilometer auf Autobahnen und Bundesstraßen mautpflichtig. Das Europäische Parlament hat ebenfalls eine stauabhängige Maut beschlossen. Sie bedeutet das Ende des Vignettensystems, das gerade für Vielfahrer eine erhebliche Vereinfachung ist. Im Ergebnis droht eine Art landesweite Lkw-Maut mit kilometergenauer Erfassung auch für alle Kleintransporter. „Unsere Handwerkskammer stimmt auch hier dem ZDH zu, dass die EU-Kommission und das EU-Parlament ganz im Sinne der Subsidiarität handeln und den Mitgliedstaaten ihre Entscheidungsfreiheit hätten belassen müssen. Wir hoffen auf eine Revidierung der Entscheidung im Europäischen Rat, so HWK-Präsident Bernd Wegner Saarbrücken, 2. November 2018
mehrNeuerungen in Belgien Belgien fördert ökologischen Wohnbau Belgien hat die Umsatzsteuer für Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und solarstrombetriebene Warmwasserboiler auf 6 Prozent gesenkt . Die Maßnahme gilt von 1. April 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2023. Sie ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft: sie gilt nur für privaten Wohnraum, der weniger als 10 Jahre alt ist, die montierten Geräte müssen die europäischen Emissionsstandards einhalten, und die Rechnung muss zeigen, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Bezug auf den Gesetzestext (Dekret vom 27. März 2022, belgischer Staatsanzeiger 2022031427) nehmen. Eine weitere Maßnahme mit ähnlicher Zielrichtung wird bis 31. Dezember 2023 verlängert: Die Reduzierung der Umsatzsteuer auf 6 Prozent für Abriss und Wiederaufbau von Wohngebäuden . Neu ist, dass die Regelung nun für ganz Belgien gilt, und nicht nur, wie bisher, für 32 Kommunen. Diese Regelung findet sich ebenfalls im oben zitierten Dekret. (Quelle: GTAI) Auch deutsche Firmen profitieren von Fördermaßnahmen für Unternehmen Deutsche Unternehmen, die in Belgien mit einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder dergleichen registriert sind, haben den gleichen Zugang zu Fördermitteln wie die inländischen. Zusätzlich erhalten sie regionale Unterstützungen, je nachdem, ob sich die Firma in Flandern, Wallonien oder der Hauptstadtregion Brüssel befindet. Bei einer durch das Coronavirus verursachten zeitweiligen ‘Beschäftigungslosigkeit wegen höherer Gewalt‘ werden Arbeitslose in Höhe von 70 Prozent ihrer durchschnittlichen Entlohnung unterstützt. Es gilt dabei allerdings eine Obergrenze von 2.755 EUR. Förderungen im Zuge der Covid-19-Krise bieten auch die drei belgischen Regionen an. Unternehmen in Flandern, deren Geschäftsbereich ausgesetzt ist, können für die ersten 21 Tage eine Förderung von 4.000 EUR und danach täglich 160 EUR erhalten. Für Umsatzeinbußen gibt es eine Kompensationsprämie von 3.000 EUR. Wallonische Unternehmen, deren Tätigkeit vollständig ruht, haben Anspruch auf 5.000 EUR, bei reduzierter Geschäftsausübung ist es die Hälfte. Darüber hinaus offeriert Wallonien regionale Kreditgarantien. Die Hauptstadtregion Brüssel bietet öffentliche Kreditgarantien und Mikrodarlehen bis zu 15.000 EUR sowie Unterstützungen für kulturelle Einrichtungen, den Kreativsektor und Genossenschaften. Quellen: www.gtai.de; Nachrichten für Außenhandel Nr. 177 vom 14. September 2020 Chancen im Hochbau für deutsche Anbieter In Belgien eröffnet der Bau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden deutschen Anbietern viele Geschäftschancen. Die inländische Baubranche ist auf sechs Monate ausgelastet. Die Bauinvestitionen sollen nach Schätzungen der EU 2019 um 1,9 und 2020 um 2 Prozent steigen. Auf eine gute Hochbaukonjunktur deuten starkgestiegene Bewilligungen im Gebäudebau hin. So sind 2018 etwa 25,8 Prozent mehr neue Wohn- und sogar 35,1 Prozent mehr Wirtschaftsobjekte als im Vorjahr genehmigt worden. Damit haben die Bewilligungen 2018 den höchsten Stand seit 2006 erreicht. Belgien ist seit langem einer der lohnendsten Auslandsmärkte für Deutschlands Baubranche, Handwerker und Anbieter von Heizungs- und Klimaanlagen, Elektrotechnik und sonstigem Baubedarf. Zum einen genießen deutsche Firmen im Nachbarland dank ihres – auch im Vergleich zu vielen belgischen Wettbewerbern – sehr hohen Fachwissens ein hervorragendes Renommee. Zum anderen macht das tendenziell hohe belgische Preisniveau deutsche Unternehmen konkurrenzfähig und gute Margen ermöglichen auch kleineren Betrieben einen lukrativen Auslandseinsatz. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Branchen/Branche-kompakt/branche-kompakt-bauwirtschaft,t=branche-kompakt-hochbau-legt-in-belgien-zu,did=2290990.html Umweltzone in Brüssel und Antwerpen beachten Wer mit seinem Fahrzeug in die Umweltzone von Brüssel oder Antwerpen fährt, muss das Fahrzeug vorab über das Portal www.lez.brussels/de registrieren. Die Erläuterungen sind auch auf Deutsch vorhanden. Die Registrierung selbst geht aber nur in Niederländisch, Englisch oder Französisch. Es wird lediglich der Fahrzeugschein benötigt. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Die Registrierung ist kostenfrei. Die Registrierungsbestätigung sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins müssen in Brüssel bzw. Antwerpen mitgeführt werden. Belgien hebt Meldepflichten für Selbstständige teilweise auf Seit dem 1. Januar 2019 sind Selbstständige bei einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit in Belgien nicht mehr verpflichtet, sich auf dem Portal Limosa anzumelden. Dies gilt allerdings nicht für die von den belgischen Behörden als Risikobereiche identifizierten Sektoren des Bau-, Reinigungs- und Fleischgewerbes. In diesen drei Sektoren bleiben die bisherigen Meldepflichten auch für Selbstständige weiterbestehen. Für die Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, vor jedem Einsatz in Belgien die von ihnen entsandten Mitarbeiter über das Portal Limosa zu melden. Die neuen Regelungen sind eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil des EuGH, laut dem eine derartige Meldepflicht ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr darstellt. Daraufhin hatte Belgien die Meldepflicht für selbstständig Tätige bereits modifiziert und weniger Angaben gefordert Verbindungsperson muss benannt werden Bei Entsendungen nach Belgien muss neuerdings eine sogenannte Verbindungsperson im Rahmen der Limosa-Meldung benannt werden. Die Verbindungsperson muss bei Kontrollen auf der Baustelle anzutreffen sein und der Arbeitsinspektion die erforderlichen Dokumente und Informationen vorlegen können (z.B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitszeitaufzeichnungen). Weitere Informationen finden Sie unter https://www.socialsecurity.be/site_de/agents/Applics/meldingsplicht/liaison-officer.htm Haftpflichtversicherung bei Bauarbeiten erforderlich Bauunternehmen und andere Dienstleister des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, eine zehnjährige Haftpflichtversicherung (Assurance Garantie Décennale) abzuschließen. Die Versicherungspflicht besteht bei Bauarbeiten: die eine Baugenehmigung/Architektenleistung erfordern, an Wohngebäuden, auch bei maßgeblichen Renovierungen, am Rohbau (z.B. Fundament, Außenwände, Dachstruktur). Die Versicherung muss vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Versicherung beginnt mit der Abnahme des Gewerkes. Unter www.assurance-decennale.com können Sie prüfen, ob Ihr Gewerk von der Pflichtversicherung betroffen ist. Leider ist die Seite nur in französischer Sprache verfügbar. Mautgebühren erhöht Belgiens kilometerabhängige Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hat seit Herbst 2018 einige Änderungen erfahren. Die Region Wallonien hat die Straßennutzungsgebühr angehoben. Flandern und Brüssel (mit und ohne Autobahn) differenzieren bei der Mauterhebung zwischen Euro-5-Lkw und Euro-6 -Lkw. Unabhängig vom Gewicht ist die Maut für Euro-5-Lkw in beiden Regionen jeweils einen Cent teurer als bisher. Die Maut für Euro-6-Lkw bleibt unverändert. Außerdem müssen in ganz Belgien auch Mini-Sattelzüge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klasse N1 mit Karosserienummer BC die Lkw-Maut zahlen. Jeder Lkw, der nicht für den Personenverkehr bestimmt ist, muss mit einer permanent eingeschalteten On Board Unit (OBU) ausgerüstet sein, die die gefahrenen Mautkilometer erfasst. Die Gebühren variieren in Abhängigkeit der Schadstoffklasse und des Gewichts des LKW sowie der Nutzung bestimmter Straßen. Eine OBU ist bei dem Dienstleister des Mautsystems erhältlich. Diese können über die Internetseite oder auch über Verkaufsstellen in Deutschland erworben werden. Derzeit ist dies ausschließlich die Firma Satellic. Zwar ist die Benutzung der OBU kostenlos, jedoch muss eine Kaution in Höhe von 135 Euro hinterlegt werden. Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Betreibers Viapass: www.viapass.be/de . Neu ist überdies eine Staffelung der Bußgelder, die fällig werden, wenn man die belgische Lkw-Maut nicht ordnungsgemäß zahlt. Bislang wurden pauschal 1000 Euro für jeden Verstoß erhoben. Jetzt gibt es Abstufungen von 1.000, 800, 500 und 100 Euro je nach Art des Verstoßes. Hier geht es zurück zur Hauptseite Außenwirtschaft & Messen
mehrGrenzpendler benötigen eine Steuer-ID Wer im Ausland wohnt, aber im Saarland arbeitet, muss eine steuerliche Identifikationsnummer, die sogenannte Steuer-ID, besitzen. Wenn Mitarbeiter im Ausland wohnen, aber im Saarland arbeiten, und keine Steuer-ID besitzen, kann der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht an das Finanzamt übermitteln. Das saarländische Ministerium für Finanzen und für Wissenschaft rät hiesigen Arbeitgebern mit Grenzpendlern unter den Beschäftigten, hier schnellstmöglich aktiv zu werden. Bei der Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt müssen Arbeitgeber eine eindeutige Identifikation ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vornehmen. Bis 2022 war hierfür auch die Verwendung der sogenannten eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) zulässig. Diese Möglichkeit ist ab 2023 entfallen. Nunmehr ist zwingend die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zu verwenden. Eine elektronische Übermittlung ohne diese Nummer funktioniert nicht mehr. Das Ministerium weist darauf hin, dass Arbeitgeber frühzeitig dafür sorgen müssen, dass ihnen die Steuer-ID aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorliegt. Jetzt Formular downloaden und ausfüllen Das gilt auch für die große Personengruppe der zumeist in Frankreich wohnenden und im Saarland arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Auskunft des Ministeriums sind bislang beim dafür zuständigen Finanzamt Saarbrücken I – Außenstelle Sulzbach bisher aber nur wenige Anträge von Grenzpendlern auf Erteilung einer Steuer-ID eingegangen. Das Finanzministerium befürchtet, dass im Falle weiterer Verzögerungen bei der Antragstellung nicht gewährleistet werden kann, dass die arbeitgeberseitige Pflicht zur Abgabe der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen in allen Fällen bis spätestens 28. Februar 2024 erfüllt werden kann. Grenzpendlerinnen und Grenzgänger, denen bislang keine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt wurde, können diese über den entsprechenden "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt" im Formularcenter unter dem Link www.formulare-bfinv.de (Steuerformulare/ Lohnsteuer Arbeitnehmer) beantragen. Die erstmalige Zuteilung der Steuer-ID kann auch durch den Arbeitgeber angestoßen werden, wenn vom Arbeitnehmer eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Hier geht's zurück zur Seite Außenwirtschaft & Messen
mehrBeratung via Skype Step by Step zum eigenen Unternehmen Speziell für Frauen Beratung via Skype Download Anmeldung Beratung via Skype Häufig verläuft die Gründungsphase hektisch und man wünscht sich als Gründer einen Experten an seiner Seite. Um Ihnen direkt zu Beginn der ersten Gründungsüberlegungen oder auch während der Gründungsphase bei offenen Fragen zur Verfügung zu stehen, können Gründer bei den Experten der Handwerkskammer des Saarlandes eine Skype-Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Skype-Beratungen richten sich an alle Gründungsinteressierte, unabhängig davon, wie weit die Gründungsphase fortgeschritten ist. Die Skype-Beratung ist kostenfrei und findet jeden Mittwoch um 15:00 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich . Wie läuft die Beratung via Skype ab? Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Mittel zur Durchführung einer Skype-Beratung verfügen (Tablet, Smartphone oder PC mit Webcam sowie einen Skype-Account). Melden Sie sich über unser Anmeldeformular an. Innerhalb der kommenden zwei Arbeitstage nehmen wir schriftlich/telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um Ihnen unseren Skype-Nutzernamen zu übermitteln. Wir sind zum vereinbarten Termin online und warten auf Ihren Skype-Anruf. Ansprechpartner Darius Nadery Fachbereichsleiter Unternehmensberatung Telefon 0681 5809-293 Fax 0681 5809222 293 d.nadery@hwk-saarland.de Inhalt Anmeldung Ansprechpartner
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