Berufliche Bildung stärken © Diersch Bundestagsabgeordneter Christian Petry zu Besuch im saarländischen Handwerk Christian Petry, Bundestagsabgeordneter aus dem Landkreis St. Wendel und designierter Generalsekretär der Saar-SPD, und Bernd Wegner, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), sind sich einig: Wer die berufliche Bildung im saarländischen Handwerk stärkt, stärkt den gesamten Standort Saarland. Dies wurde bei einem gemeinsamen Gedankenaustausch in den Räumen der HWK und einer Begehung der Ausbildungswerkstätten in der Gewerbeförderungs- und Technologiezentrale (GTZ) heute (06. Februar 2018) deutlich. „Das duale Ausbildungssystem und die Fachkräftesicherung sind wichtige Standortfaktoren für das Saarland“, betont der Bundestagsabgeordnete Christian Petry. „Wie ich bei meinem Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes erfahren habe, steht in den nächsten fünf Jahren bei rund 2.000 Handwerksbetrieben im Saarland eine Betriebsübernahme an. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die saarländische Landesregierung ein ‚Jahrzehnt der Investitionen’ angekündigt hat. Damit sollten auch die berufliche Bildung und ihre Träger gestärkt werden. Eine besondere Rolle spielt beim Thema Betriebsübernahme die Saarländische Meister- und Technikerschule (SMTS) in Trägerschaft der HWK“, so Christian Petry. Die SMTS sei mit ihrem Angebot einer Vollzeitausbildung eine Art Kaderschmiede für den Unternehmensnachwuchs im saarländischen Handwerk, hebt HWK-Präsident Bernd Wegner hervor. „Es ist gut, dass auf Bundesebene zurzeit über eine Ausweitung des Meister-Bafög nachgedacht wird. Davon wird unser Meisternachwuchs sicher profitieren. Wir wissen Christian Petry dabei als Fürsprecher an unserer Seite, und das ist gut so“, so Bernd Wegner. HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes hebt hervor, es sei zu begrüßen, wenn die Bundesregierung die Förderung der sogenannten Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zukunftsfest gestaltet und die Handwerksunternehmen bei deren Finanzierung entlastet. „Grundsätzlich“, so HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes, „stärkt es den Standort Deutschland und das Saarland, wenn der Bund in die Ausbildungswerkstätten des Handwerks investiert. Bei der Digitalisierung hat der Bund bereits gute und passgenaue Programme aufgesetzt, von denen wir schon jetzt profitieren.“ Saarbrücken, 06.02.2018
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Berufliche Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg HWK veröffentlicht Bildungsprogramm 2018 Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) veröffentlicht in Kooperation mit den saarländischen Fachverbänden und Landesinnungen des Handwerks die Broschüre „Berufliche Weiterbildung 2018“. Das Bildungsangebot umfasst kaufmännisch-unternehmerische und technische Weiterbildungen sowie die Qualifizierungen für Meister und Techniker. „In Zeiten des technischen und wirtschaftlichen Wandels verändern sich berufliche Anforderungen. Die regelmäßige Weiterbildung wird zum Schlüssel sowohl für den ökonomischen Erfolg der saarländischen Unternehmen als auch für den persönlichen Erfolg der Mitarbeiter,“ betont HWK-Präsident Bernd Wegner. „Mit unserem Weiterbildungsprogramm 2018 bieten wir Unternehmen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, diese Erfolge zu steigern“, so Bernd Wegner. Das Weiterbildungsprogramm der HWK umfasst zahlreiche Lehrgänge zur Unternehmensführung wie zu Marketing und Personal, Management und Digitalisierung, Denkmalpflege oder Kurse zur Persönlichkeitsbildung und Stärkung rhetorischer Fähigkeiten. Weiter finden sich Weiterbildungsmöglichkeiten aus den Bereichen Elektro- und Informationstechnik, Friseur-Kosmetik, Kunststofftechnik und Metalltechnik und vieles mehr. Informationen über Karriereperspektiven im Handwerk, zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten von beruflichen Bildungsmaßnahmen, wie z. B. das Landesprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie mobile Serviceangebote runden das Bildungsangebot ab. Die Broschüre steht als Print-Fassung und zum Download in digitaler Form unter www.hwk-saarland.de/weiterbildungsbroschuere zur Verfügung. Zusätzlich beraten die Bildungsexperten der Handwerkskammer auch persönlich bei der individuellen Karriereplanung. 11. Januar 2018
mehrFAQ Pressemeldungen Berufsanerkennung in Deutschland Berufsanerkennung in Deutschland Berufsanerkennung in Deutschland nach Artikel 57 der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 Informationen zu: reglementierten Berufen, Europäischem Berufsausweis, reglementierten Ausbildungsgängen, einzureichenden Unterlagen bei den zuständigen Stellen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren (inklusive anfallender Gebühren), Einlegung von Rechtsbehelfen im Anerkennungsverfahren. finden Sie hier: https://www.saaris.de/fileadmin/saaris/medien/PDF_Sonstiges/SEAQ_Leitlinie_Kapitel_2__August_2020.pdf Übersichten zu: Reglementierte Berufe nach Art. 57 Abs. 1 a BQRL (171.06 KB) Reglementierte Berufe nach Art. 57 Abs. 1 c BQRL (81.81 KB) Aktuelle Ausbildungsberufe nach Art. 57 Abs. 1 d BQRL (174.72 KB) Europäischem Berufsausweis nach Art. 57 Abs. 1 b BQRL (25.35 KB) Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie hier: http://www.anerkennung-in-deutschland.de http://netzwerk-iq.saarland Der Europäische Berufsausweis (EBA) Der Europäische Berufsausweis (EBA) Was ist das? Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und Ihre Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden (oder dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, vorübergehend im Aufnahmeland Dienstleistungen zu erbringen). Weitere Informationen zum EBA finden Sie in untenstehender Broschüre. Wer kann ihn nutzen? Berufstätige, die ihrem Beruf in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchten. Dank des EBA werden die Behörden des Landes, in dem Sie tätig werden wollen, Ihre in einem anderen Land erworbenen Qualifikationen rasch und problemlos überprüfen und anerkennen können. Sie können den EBA nutzen, wenn Sie sich im Aufnahmeland niederlassen und dort ihren Beruf ausüben möchten (Niederlassung) oder dort nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten (vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen) Welche Berufe kommen dafür in Frage? Der EBA steht derzeit für folgende Berufe zur Verfügung: Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege Apotheker (Grundausbildung) Physiotherapeuten Bergführer Immobilienmakler Das elektronische Verfahren wird die Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Unterlagen erleichtern. Die Behörden Ihres Herkunftslandes werden die Vollständigkeit ihres Dossiers überprüfen und Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein. Broschüre der EU zum EBA (514.34 KB) Rechtsbehelfe Rechtsbehelfe Der EA-Saar koordiniert - auf Ihren Wunsch als Dienstleistungserbringer - die Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme Ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Wir unterstützen Sie bis zur Erlangung der abschließenden Entscheidung der zuständigen Behörde. Dann endet unsere Tätigkeit. Sind Sie als Antragsteller mit der behördlichen Entscheidung nicht einverstanden, weil z.B. die beantragte Genehmigung versagt wurde oder weil sie – entgegen Ihrem Antrag - mit Auflagen bzw. anderen Nebenbestimmungen versehen wurde, so können Sie gegen den sie belastenden Bescheid eigenständig vorgehen. Dabei sollten Sie unbedingt die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde beachten. Erbringer oder Empfänger von Dienstleistungen können bei Streitigkeiten auch Rechtsbehelfe im Verhältnis untereinander bzw. im Verhältnis zu Behörden einlegen. Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungsbehörden Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungsbehörden Widerspruchsverfahren Vor Erhebung einer Klage ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Der Widerspruch ist ein förmlicher, außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen belastenden Verwaltungsakt oder gegen die Ablehnung eines beantragten, begünstigenden Verwaltungsaktes. Im Widerspruchsverfahren überprüft die Verwaltung noch einmal selbst ihre Entscheidung unter den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Antragsteller bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift (Protokoll) bei derjenigen Behörde eingelegt werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Ausgangsbehörde). Sie bzw. die nächst höhere Behörde überprüft ihre Entscheidung noch einmal. Jede Behörde ist verpflichtet, dem Antragsteller zusammen mit dem Verwaltungsakt bzw. seiner Versagung eine Rechtsmittelbelehrung über das jeweils mögliche weitere Rechtsmittel mitzuteilen. Klageerhebung Hat die Widerspruchsbehörde den Widerspruch zurückgewiesen, kann der Dienstleistungserbringer Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen. Auch hier ist unbedingt die dem Widerspruchsbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde zu beachten. Gegen behördliches Handeln saarländischer Behörden sind verschiedene Klagearten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes, zu finden unter http://www.vgds.saarland.de , möglich. Mit einer Anfechtungsklage kann ein erlassener Verwaltungsakt angegriffen werden. Mit einer Verpflichtungsklage kann die Ausgangsbehörde verpflichtet werden, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen. Es kann auch geklagt werden, wenn die Behörde ohne Grund zu lange untätig bleibt. Hat die Behörde in anderer Form als durch einen Verwaltungsakt gehandelt, kommen auch Leistungs- und allgemeine Feststellungsklagen in Betracht. Daneben kann auch in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten in eiligen Fällen eine meist vorläufige Entscheidung durch einstweiligen Rechtsschutz erlangt werden. Im Verwaltungsprozess selbst sind die Berufung und die Beschwerde die relevanten Rechtsmittel, wenn dadurch die Entscheidung des Gerichts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft werden soll. Hierüber informiert Sie das entscheidende Gericht im Rahmen seiner Rechtsmittelbelehrung, die der erstinstanzlichen Entscheidung beigefügt ist. Diese sollten Sie unbedingt beachten. Rechtsstreitigkeiten zwischen Erbringern und Empfängern von Dienstleistungen Rechtsstreitigkeiten zwischen Erbringern und Empfängern von Dienstleistungen Kommt es zu einem Rechtsstreit mit anderen Dienstleistungsempfängern oder -erbringern, so kann der Zivilrechtsweg bestritten werden. Abhängig vom Streitwert sind bei Klagen sachlich zuständig das Amtsgericht bzw. bei Summen ab € 5.000,00 das Landgericht. Örtlich zuständig ist in der Regel das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Gericht. Bitte beachten Sie, dass vor jedem Landgericht die Verpflichtung besteht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Einen Überblick über die saarländischen Gerichte erhalten Sie hier: https://www.saarland.de/arbg/DE/gerichte/gerichte_node.html . Geht es allein um die Zahlung einer Geldsumme, so kann zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege geleitet werden. Das Saarland unterhält zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz das Gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland in Mayen. Informationen zu den Anträgen können Sie hier erhalten: https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/mayen/ . Gegen die Entscheidung in der ersten Instanz gibt es unterschiedliche Rechtsmittel und Zuständigkeiten. Hierüber informiert das entscheidende Gericht im Rahmen seiner Rechtsmittelbelehrung, die der erstinstanzlichen Entscheidung beigefügt ist. Diese sollten Sie unbedingt beachten. Inhalt Berufsanerkennung in Deutschland Der Europäische Berufsausweis (EBA) Rechtsbehelfe Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungsbehörden Rechtsstreitigkeiten zwischen Erbringern und Empfängern von Dienstleistungen
mehrBerufsanerkennung Fotolia Berufsanerkennung Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Alle Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Neben Ausbildungsnachweisen können bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch erworbene Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise berücksichtigt werden. Für die Anerkennung handwerklicher Berufe ist die Handwerkskammer des Saarlandes die zuständige Stelle, sofern der Anerkennungsinteressent im Saarland wohnt oder im Saarland arbeiten möchte. Zentraler Ansprechpartner in der Handwerkskammer des Saarlandes ist die Fachstelle für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen. Diese führt Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch. Sie informiert Anerkennungsinteressenten über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsanerkennung im Handwerk und berät sie bei der Wahl einer geeigneten Vorgehensweise in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen und Zielen. Vor der Beantragung eines gebührenpflichtigen Gleichwertigkeitsfeststellungs- verfahrens empfiehlt die Fachstelle die Inanspruchnahme einer gebührenfreien Einstiegsberatung. Kontakt: Andrea Schmidt Sachbearbeiterin Telefon 0681 5809-286 Fax 0681 5809222-286 a.schmidt@hwk-saarland.de Informationsmaterialien und Formulare zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und zur Anerkennung der Berufsqualifikation von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) finden Sie hier: Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BQFG Informationsblatt (165.88 KB) Interessenbekundung (88.04 KB) Antrag (157.88 KB) Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BVFG Flyer (190.3 KB) Merkblatt für Gesellen (60.96 KB) Merkblatt für Meister (61.41 KB) BQ Portal BQ-Portal Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen Seit Inkrafttreten des "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz BQFG, im April 2012 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zuständigen Stellen eine neue Aufgabe: sie müssen alle im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit deutschen Abschlüssen vergleichen. Das setzt umfangreiches Wissen über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsabschlüsse voraus. Entsprechende Informationen waren in der Vergangenheit jedoch nur schwer zugänglich. Genau hier setzt das 2011 auf Initisative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Fachkräfte-Offensive ins Leben gerufene BQ-Portal an. Es bietet den für die Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen (insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der Freien Berufe) wertvolle Informationen und praktische Orientierungshilfen für ihre Arbeit. Auch Unternehmen finden hier Informationen, um beispielsweise im Ausland erworbene Qualifikationen und Abschlüsse von Bewerberinnen und Bewerbern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser einschätzen zu können. Hintergrundinformationen zur Bewertungspraxis in Deutschland, vielfältige Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten, fundierte Arbeitshilfen sowie individuelle Beratungs- und Schulungsangebote für registrierte Nutzerinnen und Nutzer runden das Angebot des BQ-Portals ab. Hier geht es direkt zum Portal. Anerkannt in Deutschland Anerkannt in Deutschland Das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz "Anerkennung in Deutschland" ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses stellen können. Mit wenigen Klicks leitet sie der "Anerkennungs-Finder" an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle. Beraterinnen und Berater finden auf der Website zudem alle relevanten Informationen über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung sowie zu den rechtlichen Grundlagen. Alle Inhalte sind derzeit auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Türkisch, Griechisch und Arabisch verfügbar. Hier geht es direkt zum Portal. Inhalt Berufsanerkennung Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BQFG Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BVFG BQ Portal Anerkannt in Deutschland
mehr©Adobe Stock_170388675 pressmaster Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) versteht sich als modernes Dienstleistungszentrum des Handwerks. Zur stetigen Qualifizierung der Mitarbeitenden im Handwerk bieten wir in unseren Bildungseinrichtungen umfangreiche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Wir suchen freiberufliche Dozenten (m/w/d) für folgende Maßnahmen: Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Ausbildungsberuf zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Berufsorientierung (BO) Ihr Fachprofil Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung, Kaufmännische/-r Fachwirt/-in, Betriebswirt/-in nach HWO Ausbildereignungsbefähigung (AdA-Schein) Kursinhalte Grundlagen des Büromanagements Kundenorientierte Geschäftsprozesse Informationsverarbeitung Finanzbuchhaltung und Informationsgewinnung für das Controlling Auftragskalkulation, -planung und –steuerung Personalverwaltung Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Jetzt mit Kurzprofil bewerben
mehr„Deutsch-Französischer Berufsschulzweig“ © Ministerium für Bildung und Kultur, Saarland Betrieblicher Ausbildungsteil soll aufgewertet werden Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer des Saarlandes haben eine Kooperation vereinbart, bei der zukünftig nicht nur die schulische Seite der Berufsausbildung durch entsprechende Bescheinigungen in beiden Ländern berücksichtigt, sondern auch der grenzüberschreitende betriebliche Teil der Ausbildung aufgewertet werden soll. Damit hat das Saarland etwas auf den Weg gebracht, das es in anderen Bundesländern bisher noch nicht gibt. Ulrich Commerçon, Minister für Bildung und Kultur: „Mit der Frankreich-Strategie haben wir ehrgeizige Ziele definiert. Mit dieser Kooperation werten wir Bildungs- und Berufsabschlüsse auf und kommen diesen Zielen näher. Mehr noch: Es ist auch ein Beitrag zu mehr Europa, weil wir mit dieser Initiative dazu beitragen, weiter Gegensätze abzubauen. Wir fördern hier nicht nur die fachliche Sprachkompetenz, die Mobilität und die beruflichen Chancen von Jugendlichen im Saarland, sondern von jungen Menschen in der ganzen Großregion.“ IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen: „Dieses neue Vorhaben ist ein weiterer Baustein zur Förderung der grenzüberschreitenden Ausbildung. Jugendliche, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Berufsschulbesuches ein Praktikum im Nachbarland absolvieren, erhalten eine Bescheinigung der IHK. Diese dokumentiert, dass die Inhalte einer beruflichen Ausbildung in der Regel vergleichbar sind. Wir hoffen, dass durch die Aufwertung des betrieblichen Praktikums der Deutsch-Französische Berufsschulzweig im Sinne der dualen Partnerschaft von Schule und Betrieb gestärkt wird“. Dr. Arnd Klein-Zirbes, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer des Saarlandes: „Die Maßnahmen des Ministeriums zur Aufwertung und Förderung des Austausches von Auszubildenden sowie zur grenzüberschreitenden Qualifikation der Lehrkräfte fördern die berufliche Mobilität junger Fachkräfte in der Grenzregion. Daher unterstützen wir die Initiative des Ministeriums.“ Hintergrund: Das Modell „Deutsch-Französischer Berufsschulzweig“ im Saarland wird zurzeit in drei Bereichen umgesetzt: Automobil am BBZ St. Ingbert, Tourismus am KBBZ Halberg und Hotellerie/Gastronomie am TGBBZ II Saarbrücken. Daneben ist eine Ausweitung der Konzeption auf andere Bereiche und Standorte vorgesehen. Das Modell zielt auf die Förderung der internationalen Mobilität und des beruflichen Austausches zwischen Frankreich und Deutschland bereits während der dualen Ausbildung. Ein zentraler Aspekt in der Umsetzung ist, dass zusätzliche Hürden für die Auszubildenden beim Eintritt in diese besondere Variante der Berufsschule, zum Beispiel sprachliche Voraussetzungen, zusätzliche Prüfungen und finanzieller Mehraufwand vermieden werden. Zentrale Methoden der Umsetzung in der Berufsschule sind zum Beispiel der verstärkte Unterricht in der Arbeitskultur und der Fachsprache des Partnerlandes und das Absolvieren von Praktikumsphasen im jeweiligen Partnerland. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte und Experten der beruflichen Bildung eine Zeit lang im jeweiligen Nachbarland arbeiten. Die Finanzierung der Auszubildenden-Austausche ist langfristig über das Deutsch-Französische Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung (DFS) gesichert, Finanzierungsmodelle des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) können ebenso integriert werden. Auch eine Ausweitung über Erasmus+ ist möglich. Der Aufwand für die durchführenden Schulen soll möglichst gering gehalten werden. Die Auszubildenden erhalten aktuell verschiedene Bescheinigungen über die Teilnahme am Deutsch-Französischen Berufsschulzweig: einen gesonderten Ausweis auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule, ein Teilnahme-Zertifikat des DFS und den Europass. Zur Weiterentwicklung des Modells Deutsch-Französischer Berufsschulzweig im Saarland gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Durch eine Bescheinigung könnte zukünftig auch die Arbeit dokumentiert werden, die Auszubildende berufsbezogen während ihrer Austauschzeit in den jeweiligen Betrieben im Nachbarland gemacht haben. Dabei sollen die berufsbezogenen Inhalte der Ausbildung in einer Bescheinigung der (zuständigen) Kammer dargestellt und in Bezug zum Beruf gesetzt werden. Saarbrücken, 23. Mai 2018
mehrVollversammlung beschließt Modernisierung des HWK-Bildungszentrums © Diersch Millionenschweres Zukunftsprojekt wird am bisherigen Standort der HWK in Alt-Saarbrücken realisiert Die Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) hat in ihrer heutigen Sitzung (03.12.2018) ein klares Votum zur Modernisierung ihrer Bildungsstätte (Zukunftsprojekt) gefasst. Mit großer Mehrheit (einstimmig, bei einer Enthaltung) stimmten die Vollversammlungsmitglieder dafür, das HWK-Zukunftsprojekt am bisherigen Standort der HWK in Alt-Saarbrücken umzusetzen. Der Bund und das Land fördern das Projekt, das nach ersten Schätzungen ein Volumen von rund 32 Millionen Euro haben wird. HWK-Präsident Bernd Wegner begrüßt die Entscheidung: „In zahlreichen Gesprächen, Telefonaten und Sitzungen haben wir in den vergangenen Monaten die Machbarkeit verschiedener Varianten erörtert. Nachdem es lange Zeit keine gute Lösung gab, konnte in diesem Jahr der Durchbruch erzielt werden. So hat der HWK-Vorstand in seiner Sitzung vom 8. November 2018 der Vollversammlung empfohlen, die Modernisierung unserer Bildungsstätte umzusetzen und als Standort Alt-Saarbrücken auszuwählen. Unsere Handwerkskammer geht derzeit von Projektkosten in Höhe von rund 32 Millionen Euro aus. Im Zuge des Architekturwettbewerbes erfolgt noch eine Schärfung der Kosten.“ Grundlage für die Standortempfehlung ist eine umfangreiche SWOT-Analyse, die die Stärken und Schwächen der zuletzt noch drei verbliebenen Standorte bewertet. „Alle drei Standorte eignen sich für die Umsetzung unseres Zukunftprojektes. Bei genauer Abwägung aller Pro und Contras ging unser bisheriger Standort in Alt-Saarbrücken als Sieger hervor“, betont der HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes. Die Planungen sehen vor, die Modernisierung der HWK-Bildungsstätten bis Ende 2025 abgeschlossen zu haben. Saarbrücken, 3. Dezember 2018
mehrPassgenaue Besetzung und Willkommenslotsen Foto: Adobe Stock Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen Wir helfen Unternehmen, Azubis und Mitarbeitern, schnell zusammenzufinden Mit dem Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ wird Unternehmen eine fachlich versierte Anlaufstelle für alle Betriebe geboten, die Unterstützung bei der Bewerbersuche wünschen oder sich für die Integration von ausländischen Fachkräften und Geflüchteten interessieren. Downloads Flyer Passgenaue Besetzung und Willkommensloten (340.72 KB) Ausbildungsplätze bestens besetzt Für Betriebe ist es oft schwierig, geeignete Bewerber für ihre freien Ausbildungsplätze zu finden. Oftmals ist Jugendlichen dabei die breite Angebotspalette von Ausbildungsberufen gar nicht bekannt oder sie haben kleinere, oftmals sehr leistungsfähige Ausbildungsbetriebe nicht auf dem Radar, weil diese nicht über die Ressourcen verfügen, Auszubildende zu rekrutieren. Hier setzen wir an. Unser Vorteil liegt im persönlichen Kontakt – wir kennen die Ausbildungsbetriebe und die Jugendlichen. Unsere Beraterin ist gestandene Handwerksmeisterin, die selbst lange im Handwerk gearbeitet und ausgebildet hat. Sie kann sich daher gut in die Positionen von Ausbildern und Auszubildenden hineinversetzen. Beratung für Betriebe Unterstützungsleistungen für Unternehmen: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Azubi- bzw. Mitarbeiteranforderungsprofil Wir unterstützen Sie bei der Bewerbersuche Wir übernehmen die Vorauswahl geeigneter Personen, führen Auswahlgespräche und Einstellungstests durch Wir beraten Sie bei Problemen während der Ausbildung Wir unterstützen Sie bei der Integration von ausländischen Fachkräften und Geflüchteten Wir beraten Sie über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten Beratung für Jugendliche Unterstützungsleistungen für potenzielle Bewerber: Wir bieten z. B. Jugendlichen mit Schulabschluss, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen, Studienabbrechern/-zweiflern, ehemaligen Soldaten oder Geflüchteten aus EU- und Drittstaaten: Persönliche Beratungsgespräche Informationen zu Berufen und zur Berufsausbildung im Handwerk Hilfestellung bei Bewerbungen Kontakte zu Ausbildungsbetrieben Begleitung bei Bewerbungsgesprächen Offene Stellen melden Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Ausbildungsstellen zu besetzen oder Fachkräfte zu finden? Geflüchtete und Asylbewerber bringen Motivation, Durchhaltevermögen und große persönliche Reife mit. Oft haben sie praktische Berufserfahrung in ihrem Heimatland gesammelt. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Besetzung und übernehmen das Bewerbermanagement für Sie. Melden Sie uns mit diesem Formular Ihre offene Stelle – wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerber. Hunderte Unternehmen. Ein Netzwerk. Hunderte Unternehmen. Ein Netzwerk. Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich bereits für die Integration von Geflüchteten oder haben das vor. Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge bringt sie zusammen und unterstützt den pragmatischen Austausch von Informationen, zeigt Best Practice Beispiele auf und bietet hilfreiche Tipps. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und jeder Betrieb, ob klein oder groß, ist im NETZWERK willkommen. Mitglieder profitieren vom Austausch von Unternehmer zu Unternehmer und erfahren von guten Beispielen aus der Region und/oder aus der eigenen Branche. Neben der deutschlandweiten Vernetzung und zahlreichen Veranstaltungen stehen für Mitgliedsbetriebe kostenfreie Webinare (online-Schulungen), Checklisten und Tipps zu Fragen der Integration von Geflüchteten im Betrieb zur Verfügung. Werden Sie Teil des breitesten Netzwerks in Deutschland zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Hier kommen Sie zur Registrierung . Beratungstermin vereinbaren Jetzt Beratungstermin vereinbaren In einem persönlichen Beratungstermin erhalten Sie Informationen zu Rahmenbedingungen, sowie Unterstützungsmöglichkeiten von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen und Netzwerken vor Ort. Ihre Ansprechpartnerin Nadine Kirchner Projektmitarbeiterin Telefon 0681 5809-247 Fax 0681 5809222-247 n.kirchner@hwk-saarland.de Inhalt Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen Beratung für Betriebe Beratung für Jugendliche Offene Stellen melden Hunderte Unternehmen. Ein Netzwerk. Beratungstermin vereinbaren
mehrHWK und IKK Südwest würdigen besonderes gesellschaftliches Engagement von Meisterschülern Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. April 2021: Angehende Meisterinnen und Meister, die sich im sportlichen, sozialen oder technischen Bereich engagieren, können sich für den Sonderpreis der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) und der Innungskrankenkasse Südwest (IKK) bewerben. Bewerbungsvoraussetzungen Am Wettbewerb teilnehmen können alle Absolventen einer Meisterprüfung,die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses. Außerdem muss die Meisterprüfung im Saarland abgelegt worden sein. Wichtig ist darüber hinaus, dass das Engagement während der Zeit der Meistervorbereitung erfolgte. Die Bewerbung Bei der HWK nimmt Dr. Klaus Meier die Bewerbungen entgegen. Bewerber können ihre vollständigen Unterlagen als PDF-Dokument per E-Mail an k.meier@hwk-saarland.de senden. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen: - Kontaktdaten mit Adresse, E-Mail, Telefonnummer - Bewerbungsanschreiben (maximal eine DIN A4 Seite) mit nachvollziehbarer Darstellung des besonderen Engagements - Belegende Unterlagen wie zum Beispiel Presseartikel, Bestätigungen eines Vereinsvorsitzenden, Atteste etc.). Es sollten hierbei nicht mehr als fünf belegende Dokumente beigefügt werden. Aus den Dokumenten ist eine Datei zu generieren. Der Titel der Datei kann zum Beispiel „Belege“ lauten. - Meisterprüfungszeugnis - Lebenslauf mit Lichtbild, maximal zwei DIN A4-Seiten Der Preis Der Sonderpreis von HWK und IKK Südwest wird jährlich dreimal vergeben und ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Zusätzlich erhält jeder Preisträger einen Gutschein über Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Wert von 2.000 Euro. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Meisterfeier statt. IKK Südwest-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth betont die enge Verbundenheit der der Innungskrankenkasse mit dem Handwerk: „Wir haben eine lange, gemeinsame Geschichte und gemeinsame Wurzeln. Darauf ruhen wir uns jedoch nicht aus, sondern füllen diese Geschichte täglich mit Leben. Wir freuen uns daher, mit dem Sonderpreis dieses außerordentliche Engagement der jungen Handwerksmeisterinnen und -meister unterstützen zu dürfen. Dies zählt umso mehr in der Pandemiezeit, die für das Handwerk, das auch weiterhin täglich vor Ort bei den Kunden ist, eine besondere Herausforderung bedeutet.“ HWK-Präsident Bernd Wegner unterstreicht: „Im Saarland tragen viele junge Handwerkerinnen und Handwerker ein Stück gesellschaftliche Verantwortung, indem sie neben der Meisterschule zum Beispiel im lokalen Sportverein den Nachwuchs unterrichten, Angehörige pflegen oder sich beim Technischen Hilfswerk mit ihrem handwerklichen Können einbringen. Diese jungen Menschen sind Vorbilder für andere“. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis schätzt die Kooperation mit der IKK Südwest: „Für die Stiftung des Preisgeldes danken wir der IKK Südwest ganz herzlich. Ich appelliere an alle Meisterschülerinnen und Meisterschüler, die ein Ehrenamt ausüben: „Bewerben Sie sich für unseren Förderpreis!“ Rückfragen zum Sonderpreis beantwortet bei der HWK Dr. Klaus Meier, Tel.: 0681 5809 127, E-Mail: k.meier@hwk-saarland.de.
mehrHWK und IKK Südwest vergeben Sonderpreis für besonderes gesellschaftliches Engagement an Jungmeister Foto Jennifer Weyland Angehende Meisterinnen und Meister, die sich während ihrer Meistervorbereitung im sportlichen, sozialen oder technischen Bereich engagieren, können sich für den Sonderpreis der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) und der Innungskrankenkasse Südwest (IKK) bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. März 2022. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich ab sofort alle Meisterinnen und Meister des saarländischen Handwerks, die im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 28. Februar 2022 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses. Die Meisterprüfung muss im Saarland abgelegt worden sein. Wichtig ist darüber hinaus, dass das Engagement während der Zeit der Meistervorbereitung erfolgte. Die Bewerbung Bewerberinnen und Bewerber reichen die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an sonderpreis@hwk-saarland.de ein. Einsendeschluss ist der 15. März 2022. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen: Kontaktdaten mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer Bewerbungsschreiben (maximal eine DIN A4 Seite) mit nachvollziehbarer Darstellung des besonderen Engagements Lebenslauf mit Lichtbild (maximal 2 DIN A4-Seiten) Belegende Unterlagen wie zum Beispiel Presseartikel, Bestätigungen eines Vereinsvorsitzenden, Atteste etc.). Es sollten hierbei nicht mehr als fünf belegende Dokumente beigefügt werden. Aus den Dokumenten ist eine Datei zu generieren. Der Titel der Datei kann zum Beispiel „Belege“ lauten. Der Preis Der Preis der HWK und IKK für besonderes Engagement wird seit 2020 jährlich an bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger vergeben und ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich erhält jede Preisträgerin und jeder Preisträger einen Gutschein über Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) der IKK im Wert von je 2.000 Euro. „Wer sich zum Beispiel im Technischen Hilfswerk (THW) engagiert oder einen Jugendsportverein trainiert, kann sich genauso bewerben wie jemand, der während seiner Meistervorbereitung Angehörige pflegt“, hebt HWK-Präsident Bernd Wegner hervor. IKK Südwest-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth betont die enge Verbundenheit der der Innungskrankenkasse mit dem Handwerk: „Wir haben eine lange, gemeinsame Geschichte und gemeinsame Wurzeln. Darauf ruhen wir uns jedoch nicht aus, sondern füllen diese Geschichte täglich mit Leben. Wir freuen uns daher, mit dem Sonderpreis dieses außerordentliche Engagement der jungen Handwerksmeisterinnen und -meister unterstützen zu dürfen. Gerade jetzt sind Menschen, die sich für andere einsetzen, besonders wichtig für unsere Gesellschaft.“ Informationen zum Sonderpreis gibt es bei HWK-Geschäftsbereichsleiter Bildung Dr. Klaus Meier (Tel.: 06 81/58 09-127, E-Mail: k.meier@hwk-saarland.de ).
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