Bauunternehmung Kolb GmbH Barrierefrei
Gewerke: Maurer und Betonbauer
Standort: 66459 Kirkel
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HWK kritisiert beabsichtigte Erweiterung des wirtschaftlichen Spielraums der öffentlichen Hand Wie viel Unternehmertum steht Kommunen zu? Diese Frage wird in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung (SZ) diskutiert. Anlass sind Überlegungen des saarländischen Innenministeriums, öffentlichen Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerken größere Spielräume für die eigene wirtschaftliche Betätigung zu eröffnen. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) spricht sich klar gegen diese Öffnung und für den Vorrang der Privatwirtschaft aus. Damit schließt sie sich der Kritik des Arbeitgeberverbands des Saarländischen Handwerks (AGVH) an. Die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen soll durch eine Änderung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erleichtert werden. Der entsprechende Referentenentwurf zur KSVG-Novelle sieht vor, dass künftig öffentliche Unternehmen, insbesondere Stadtwerke als kommunale Versorger, verstärkt auf privaten Märkten in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten können. In der Diskussion um den Änderungsentwurf wird in der heutigen SZ-Ausgabe das Innenministerium des Saarlandes zitiert: Es müsse „sichergestellt werden, dass kommunale Versorger am Markt bestehen können.“ Damit seien die Zeiten vorbei, in denen Stadtwerke nur bis zum Stromzähler zuständig seien und danach der Privatwirtschaft das Feld überließen. Aus Sicht der HWK dürfen die Folgen für die private Wirtschaft nicht unterschätzt werden. Bestehende Handwerksbetriebe und Gründer im Handwerk und darüber hinaus Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen müssten es dann wohl hinnehmen, dass die öffentliche Hand in Konkurrenz zu ihnen trete und ihnen Aufträge und Umsätze streitig mache. Das gefährde nicht nur Arbeitsplätze in privaten Unternehmen, sondern bedrohe auch die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und damit nicht zuletzt von Handwerksunternehmen. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis argumentiert: „Bei einer Änderung des Paragraphen 108 KSVG stellt sich aus unserer Sicht nur eine einzige Frage: Soll der öffentlichen Hand mehr Spielraum für wirtschaftliche Tätigkeiten verschafft werden? Die Gefahr dabei ist, dass private Unternehmen verstärkt Konkurrenz von öffentlichen bekommen würden. Wir meinen ganz klar nein. Dort, wo der Markt ein Angebot bereithält oder in der Lage ist, ein solches zu schaffen, brauchen wir ganz klar einen Ordnungsrahmen, der der Privatwirtschaft Vorrang gewährt. Es kann und darf nicht sein, dass die öffentliche Hand auf Märkten tätig ist, dort Erträge abschöpft und damit markwirtschaftliches Unternehmertum abwürgt, das unserer sozialen Marktwirtschaft den Wohlstand gebracht hat, den wir heute genießen dürfen“.
mehrHandwerksbetriebe beauftragen, Beschäftigung sichern © Kerkrath Saar-Handwerk begrüßt vereinfachte Vergabegrundsätze. Das Saar-Handwerk ruft dazu auf, in der Coronakrise weiterhin Handwerksunternehmen zu beauftragen. Mit seinem Appell wendet es sich an die öffentliche Hand und Gewerbekunden ebenso wie an verunsicherte Privatkunden. So appelliert Bernd Wegner, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), geplante Arbeiten ausführen zu lassen und auf Stornierungen und Verschiebungen zu verzichten: „Das ist im Interesse der Auftraggeber und Kunden und sichert saarländische Arbeits- und Ausbildungsplätze.“ Nach der Rechtsverordnung des Saarlandes, in der die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus geregelt werden, dürfen die meisten Gewerke des Handwerks grundsätzlich weiterhin ihre Leistungen anbieten und Aufträge in Privathaushalten, auf Baustellen oder in öffentlichen Einrichtungen ausführen. Seit dem Aufkommen der Corona-Pandemie gelten in den einzelnen Handwerksunternehmen verschärfte Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die allein schon im Interesse der Belegschaft als auch der Kunden mit großer Sorgfalt befolgt würden, betont Präsident Bernd Wegner. Beispielhaft nennt er das Baugewerbe: „Die von Virologen empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln lassen sich gerade hier in der Regel gut einhalten.“ Die HWK spricht sich außerdem dafür aus, dass Aufträge der öffentlichen Hand an Handwerker, soweit es natürlich die Vergabebedingungen zulassen, vorgezogen werden. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßt in diesem Zusammenhang die Bekanntgabe der vereinfachten Vergabegrundsätze für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die heute in Kraft treten und befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter anderem eine freihändige Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro vorsehen. Innerhalb der genannten Zeitspanne sind außerdem beschränkte Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro möglich. „Es gilt, die Möglichkeit der jetzt vereinfachten öffentlichen Auftragsvergabe klug und gezielt zu nutzen“, so Präsident Wegner. Auch Claus Weyers, Hauptgeschäftsführer des AGV Bau Saar befürwortet eine solche Lösung: „Sorge bereitet uns, dass zunehmend private Bauherren ihre Aufträge zurückstufen oder stornieren könnten. Dann wäre das gute Auftragspolster, mit dem die saarländischen Betriebe der Baugewerke in dieses Jahr gestartet sind, bald aufgebraucht. Die Bauwirtschaft begrüßt es daher, dass die öffentliche Hand diese Delle ausgleicht, indem sie die vereinfachte und schnelle Vergabe von Bauaufträgen für Kommunen eröffnet. Eine solche Regelung kann zum Beispiel die Sanierung von Schulen und öffentlichen Gebäuden betreffen“. HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes weist auf die Zeit nach der Krise hin, in der es – sollte es jetzt zu einer massiven Zurückhaltung bei der Beauftragung handwerklicher Arbeiten kommen - zu einem sprunghaften Anstieg an Aufträgen und damit zu hohen Wartezeiten kommen könne. „Das wollen wir verhindern“, so der HWK-Hauptgeschäftsführer, „deshalb gilt: saarländische Handwerksunternehmen jetzt beauftragen!“ Saarbrücken, 09. April 2020
mehr„Jetzt Handwerk beauftragen“ © Foto Lutz HWK-Präsident Bernd Wegner: „Saar-Handwerk kann sich in der Krise als Stütze erweisen“ Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bremsen auch das saarländischen Handwerk: Das ist das Ergebnis der aktuellen Frühjahrsumfrage der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) unter 1.400 Handwerksunternehmen. Ihr zufolge hat sich das Konjunkturklima erheblich verschlechtert. Sinkende Auftragszahlen und eine negative Umsatzentwicklung kennzeichnen das erste Quartal. Für die kommenden Monate rechnen die Betriebe mit einer weiteren Verschlechterung der geschäftlichen Lage. HWK-Präsident Bernd Wegner beobachtet die konjunkturellen Entwicklungen im Saar-Handwerk mit Sorge, ist sich jedoch sicher, dass sich die regionalen Handwerksbetriebe in der Krise als unverzichtbare wirtschaftliche Stütze erweisen können. An private wie öffentliche Kunden und Auftraggeber richtet der Präsident daher die Botschaft: „Handwerksunternehmen jetzt beauftragen! Der Zeitpunkt ist günstig, um Handwerkerinnen und Handwerkern den Zuschlag für fällige Arbeiten zu erteilen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Inkrafttreten der neuen vereinfachten Vergabegrundsätze für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die seit dem 9. April gelten und befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter anderem eine freihändige Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro vorsehen. Mit dieser Entscheidung hat die Landesregierung bei der Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser angespannten Lage Klugheit und Weitblick bewiesen“, so Präsident Wegner. Noch treffe die Krise sein Gewerk kaum, berichtet Stuckateurmeister, HWK-Vollversammlungsmitglied und Geschäftsführer der St. Ingberter Albert Heib GmbH Oliver Heib. Ähnliches höre er als Bundesvorsitzender des Verbandes „Ausbau + Fassade“ von Kollegen in ganz Deutschland. Grund dafür sei, dass die Bauhandwerke mit einem soliden Auftragspolster in dieses Jahr gestartet seien. Hinzu komme, dass die öffentliche Hand als wichtiger Auftraggeber zu einem wesentlichen Teil der Umsätze beitrage. Im Falle seines Unternehmens seien es rund 30 Prozent. „Ein großes Hotelunternehmen, das zu unseren Kunden zählt, hat sich ebenfalls entschieden, jetzt zu investieren und seine Häuser zu renovieren. Solche Aufträge füllen aktuell unsere Auftragsbücher. Ich halte es jedoch für realistisch, dass die Krise die Baugewerke zeitversetzt treffen wird, da der zeitliche Puffer irgendwann aufgebraucht ist. Auch Privatkunden legen jetzt durchaus mehr Zurückhaltung an den Tag, indem sie beispielsweise Aufträge verschieben“. Der Unternehmer begrüßt die vereinfachten Vergabegrundsätze für öffentliche Aufträge, wünscht sich jedoch eine Verlängerung der Regelung, die vorerst bis zum 31. Dezember 2020 gilt. „Eine Verlängerung bis ins nächste Jahr hinein würde den saarländischen Städten und Kommunen genügend Spielraum bieten, um durch freihändige Auftragsvergaben auf künftige Herausforderungen zu reagieren“, so Oliver Heib. HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes weist auf die Umsetzung der verschärften Hygieneregelungen in den saarländischen Handwerksunternehmen hin, die alle Gewerke schnell und effektiv umgesetzt hätten: „Die saarländischen Handwerksunternehmen übernehmen Verantwortung für ihre Kunden und ihre Belegschaft. Das schafft Vertrauen.“ Viele Betriebe zeigten in dieser Situation Flexibilität und Innovationskraft, so der HWK-Hauptgeschäftsführer: „Wir beobachten, dass unsere Mitgliedsunternehmen der Krise konstruktiv begegnen, indem sie ihr Angebot im Rahmen der Handwerksordnung ausweiten, so zum Beispiel bei der Produktion von Spuckschutzwänden für Ladengeschäfte oder Desinfektionsspendern. Sie entwickeln zudem Online-Versandmodelle für Backwaren oder andere Produkte und bauen sie aus. Ich bin mir sicher, dass sich diese innovativen Ansätze auch nach der Krise noch bezahlt machen werden“, bemerkt Dr. Klein-Zirbes. Lage im ersten Quartal 2020 Die Stimmung im saarländischen Handwerk hat sich eingetrübt. Schlechter war sie in den zurückliegenden zehn Jahren nur im Frühjahrsquartal 2013. Zwar geben immerhin noch drei Viertel (Frühjahr 2019: 94 Prozent) der Betriebe an, dass die Geschäfte gut oder befriedigend liefen. Jedoch sank der Anteil der Betriebe mit guter Geschäftslagebeurteilung auf 38 Prozent (Frühjahr 2019: 56 Prozent). 25 Prozent der Unternehmen (Frühjahr 2019: 6 Prozent) sprachen von einem schlechten Geschäftsverlauf. Die Nachfrage nach handwerklichen Leistungen ging zurück. 42 Prozent der Betriebe berichten von einem gesunkenen Auftragsbestand. Lediglich 16 Prozent (Frühjahr 2019: 33 Prozent) verzeichneten ein Wachstum. Für 42 Prozent (Frühjahr 2019: 51 Prozent) blieben sie unverändert. Negativ verlief auch die Umsatzentwicklung. 48 Prozent (Frühjahr 2019: 21 Prozent) schlossen das erste Quartal mit einem Minus ab. Nur noch 13 Prozent der Betriebe (Frühjahr 2019: 28 Prozent) konnten ein Umsatzplus verbuchen und für 39 Prozent (Frühjahr 2019: 51 Prozent) blieben die Umsätze konstant. Die Auftragsreichweite lag im Frühjahr 2020 bei 6,9 Wochen, was einem Rückgang von 2,1 Wochen im Vergleich mit dem gleichen Vorjahreszeitraum entspricht. Die Auslastung der betrieblichen Kapazitäten lag bei durchschnittlichen 75 Prozent (Frühjahr 2019: 81 Prozent). Ein Viertel der Betriebe (Frühjahr 2019: 34 Prozent) gab an, zu mehr als 90 Prozent ausgelastet gewesen zu sein. 14 Prozent (Frühjahr 2019: 7 Prozent) hatten so wenige Aufträge, dass sie ihre Kapazitäten maximal bis zur Hälfte auslasten konnten. Zwar hielt die Mehrheit die Beschäftigung stabil. So änderten 72 Prozent (Frühjahr 2019: 74 Prozent) der Befragten ihre Mitarbeiterzahl nicht. Jedoch schufen nur noch 9 Prozent (Frühjahr 2019: 15 Prozent) zusätzliche Arbeitsplätze, während 19 Prozent (Frühjahr 2019: 11 Prozent) ihren Personalbestand verringerten. HWK-Geschäftsklimaindex Das konjunkturelle Stimmungsbild spiegelt sich auch im Verlauf des HWK-Geschäftsklimaindex wider, der die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage sowie die Zukunftserwartungen der Unter¬nehmen abbildet. Zwar hat sich die aktuelle Lageeinschätzung verschlechtert. Der enorme Absturz des Index liegt aber vor allem an den negativen Zukunftserwartungen. Mit 68 Punkten liegt der Klimaindikator in diesem Frühjahr 52 Zähler unter dem Frühjahreswert 2019 und ist damit der schlechteste gemessene Wert in den zurückliegenden zehn Jahren. Erwartungen für das zweite Quartal 2020 Die Prognosen sind von großem Pessimismus geprägt. Zwei Drittel (Frühjahr 2019: 6 Prozent) der befragten saarländischen Handwerksunternehmen erwarten eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage in den kommenden Monaten. Gerade mal 7 Prozent (Frühjahr 2019: 26 Prozent) gehen davon aus, dass die Geschäfte im zweiten Vierteljahr besser laufen werden. 27 Prozent (Frühjahr 2019: 68 Prozent) der Inhaber sehen keine Veränderungen. Die Auftragszahlen dürften dem Urteil der Betriebe zufolge ganz erheblich sinken. Nur jeder Zehnte (Frühjahr 2019: 28 Prozent) hofft auf ein Auftragsplus. Hingegen rechnen 65 Prozent (Frühjahr 2019: 8 Prozent) mit einem Nachfragerückgang. Insgesamt erwarten damit lediglich 35 Prozent (Frühjahr 2019: 92 Prozent) eine stabile oder steigende Nachfrage. Auch bei den Umsätzen zeichnen sich Rückgänge ab. 69 Prozent der Befragten (Frühjahr 2019: 7 Prozent) gehen davon aus, das zweite Quartal mit einem Umsatzminus abzuschließen. Mit Zuwächsen rechnet nur jedes zehnte Unternehmen (Frühjahr 2019: 36 Prozent). 21 Prozent (Frühjahr 2019: 57 Prozent) prognostizieren eine stabile Entwicklung. Der Abschwung hinterlässt auch bei den Beschäftigungsplänen der Betriebe Spuren. In den kommenden Monaten beabsichtigen nur 4 Prozent (Frühjahr 2019: 12 Prozent) der Betriebsinhaber, zusätzliches Personal einzustellen. Aber 33 Prozent (Frühjahr 2019: 4 Prozent) wollen die Mitarbeiterzahl reduzieren. 63 Prozent (Frühjahr 2019: 84 Prozent) werden den Personalbestand nicht verändern. Branchenbetrachtung Die Stimmung im saarländischen Handwerk hat sich hinsichtlich des Geschäftsverlaufs merklich verschlechtert. Für die kommenden Monate sind die Betriebe pessimistisch. Auffällig ist, dass gerade die Betriebe des handwerklichen Baugewerbes, vor allem des Bauhauptgewerbes, die Lage im ersten Quartal noch überwiegend positiv bewerten. Hier stellt sich die Auftragslage im Vergleich mit den restlichen Handwerksbranchen noch einigermaßen gut dar. Bei den Handwerken des gewerblichen Bedarfs verschlechterte sich die Geschäftslage, infolge der Auftrags- und Umsatzeinbußen. Auch die Betriebsinhaber des Kraftfahrzeughandwerks, der konsumabhängigen Handwerke wie auch der Gesundheitshandwerke fällt die Beurteilung der Geschäftslage deutlich gedämpfter als noch vor einem Jahr aus. In diesen Handwerksbranchen gingen Nachfrage und Umsätze per Saldo zurück. Beim Blick in die Zukunft ist das handwerkliche Bauhauptgewerbe deutlich zuversichtlicher als der Rest. Die Auftragsprognose fällt hier im Vergleich mit den übrigen Handwerksbranchen deutlich besser aus. Saarbrücken, 12. Mai 2020
mehrSilberne Ehrennadel für Peter Becker © Diersch Peter Becker, Arbeitnehmervizepräsident der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), erhielt kürzlich die Silberne Ehrennadel des saarländischen Handwerks von HWK-Präsident Bernd Wegner. Mit der Auszeichnung würdigt die HWK Elektroinstallateurmeister Peter Becker für sein ehrenamtliches Engagement in der Handwerkskammer des Saarlandes. Peter Becker feierte am 24. April 2018 seinen 60. Geburtstag. „In seiner Funktion als langjähriges Vorstandsmitglied und Vizepräsident der HWK hat Peter Becker wegweisende Entscheidungen mitgestaltet. Vor allem das Thema Ausbildung ist ihm wichtig“, so HWK-Präsident Bernd Wegner. Peter Becker, der seit 2007 dem HWK-Vorstand angehört und seit 2010 Vizepräsident der HWK ist, engagiert sich seit über 25 Jahren im Gesellenprüfungsausschuss der HWK für Elektroinstallateure. Darüber hinaus ist er seit dem 1. Januar 2000 im Fortbildungsprüfungsausschuss „Geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK)“ aktiv und war bis 2017 auch Mitglied im Fortbildungsprüfungsausschuss „Geprüfter Netzwerktechniker (HWK). Seit 2009 gehört er dem HWK-Berufsbildungsausschuss an. Der Hauptausschuss „Berufliche Bildung“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) in Berlin wählte Peter Becker 2015 zum stellvertretenden Vorsitzenden. Vizepräsident Peter Becker ist gleichzeitig Sprecher der Arbeitnehmervizepräsidenten im DHKT Berufsbildungsausschuss. Zudem engagiert er sich im Stiftungsrat der Stiftung Saarländisches Handwerk - Winfried E. Frank Stiftung sowie im Aufsichtsrat und in der Mitgliederversammlung der Umweltzentrum GmbH. Saarbrücken, 15.05.2018
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Gewerke: Bodenleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatter, Einbau von genormten Baufertigteilen
Standort: 66129 Saarbrücken
Bedarf an schnellem Internet wächst © Diersch HWK-Breitbandumfrage sieht zunehmenden Bedarf schneller Internetverbindungen zur Standortsicherung der Unternehmen Mit der im Sommer 2019 durchgeführten Umfrage zur Lage der Breitbandversorgung im saarländischen Handwerk befragte die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) nach 2015 nunmehr zum zweiten Mal ihre Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. „Die Umfrage zeigt, dass für unsere Handwerksbetriebe die flächendeckende Versorgung mit einer leistungsfähigen Internetinfrastruktur ein wichtiger Wettbewerbs- und Wirtschaftsfaktor ist“, bringt HWK-Präsident Bernd Wegner die Ergebnisse der Befragung auf den Punkt. Immer mehr Handwerksunternehmen nutzten die Möglichkeiten des Internets wie Cloud-Computing, um mit Kunden und Geschäftspartnern schnell und unkompliziert zu kommunizieren, zu informieren, eigene Daten zu verwalten, sich bei größeren Projekten auszutauschen oder um Prozesse zu verbessern, so Wegner weiter: „Die Begriffe ‚Digitalisierung‘ und ‚Handwerk‘ gehören einfach zusammen.“ Die aktuelle Befragung zeige aber auch, dass es noch Luft nach oben gebe. Damit das saarländische Handwerk zur Sicherung seiner Wettbewerbsfähigkeit weitere Digitalisierungspotenziale ausschöpfen kann, ist vor allem eines nötig: Die entsprechende Infrastruktur auszubauen. Unterstützung durch die HWK Die Digitalisierung verändert das Handwerk nachhaltig. So erlaubt eine Vernetzung verschiedener betrieblicher Arbeitsplätze und Prozessschritte bis hin zum Kunden die enge Zusammenarbeit auch bei räumlicher Trennung. Zu den Herausforderungen der Digitalisierung zählt die sichere Datenerfassung und Datenhaltung im Betrieb mithilfe interner und externer Speicherlösungen sowie Verschlüsselungswerkzeugen. „Unsere HWK unterstützt die Mitgliedsunternehmen bei der Digitalisierung mit einer Vielzahl von Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen. IT-Sicherheit, die Vernetzung von Baustelle und Büro, die Einrichtung von Cloud-Lösungen oder der 3D-Druck sind die Themen, die unsere Mitgliedsunternehmen zusehends beschäftigen und die wir beratend begleiten”, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes und hebt hervor, dass die Digitalisierung in den Betrieben auch das Leistungsangebot der Unternehmen beeinflusse. Dabei spielen die HWK-Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) eine besondere Rolle: „Unsere HWK begleitet die Betriebe auf dem Weg zur Digitalisierung durch Information, Beratung und Schaffung von Entscheidungshilfen. Die HWK-Beauftragten für Innovation und Technologie zeigen Ihnen dabei neue Trends und bewerten diese für den individuellen Einsatz im Betrieb“, so der Hauptgeschäftsführer weiter. Digitalisierung im Handwerk Beim Unternehmen Zenner Aluminiumbau aus Merzig steht Digitalisierung ganz oben auf der Agenda. Es ist das erklärte Ziel von Christine und Udo Zenner die eigene Digitalisierungsstrategie stetig zu hinterfragen, anzupassen und voranzutreiben. „Wir sehen uns selbst als Problemlöser“, antwortet Christine Zenner auf die Frage, was ihr Unternehmen ausmacht. Das Unternehmen fertigt Fenster, Türrahmen und Terrassenüberdachungen aus dem leichten, robusten Werkstoff Aluminium. Im Betrieb verantwortet Christine Zenner die Systemadministration und ist gleichzeitig Innovationsbeauftragte. „Digitalisierungspotenziale aufzudecken und zu nutzen spielt für uns aus mehreren Gründen eine Rolle“, betont die Handwerksunternehmerin. „Durch die Digitalisierung von Arbeitsabläufen gelingt es uns, effizienter zu produzieren und unsere Mitarbeiter zu entlasten. Außerdem möchten wir als Ausbildungs- und Arbeitsplatz für junge Mitarbeiter attraktiv sein und bleiben. „Die jetzige Generation der Auszubildenden ist mit modernen Technologien aufgewachsen und wünscht sich ein Arbeitsumfeld, an dem die Digitalisierung angekommen ist“, unterstreicht die Unternehmerin. Die Ergebnisse der Umfrage Auf die Frage, welche Bedeutung ein schneller Internetzugang für ihr Unternehmen hat, antworteten 64 Prozent (2015: 58 Prozent) mit sehr wichtig und 27 Prozent (2015: 34 Prozent) sprachen von wichtig. Lediglich neun Prozent (2015: 8 Prozent) der Unternehmen maßen einer schnellen Internetverbindung nur wenig oder gar keine Bedeutung bei. Neben der generellen Verfügbarkeit eines Internetanschlusses spielt vor allem dessen Leistungsfähigkeit, d.h. die Geschwindigkeit (Bandbreite) eine entscheidende Rolle für die Unternehmen. Deshalb interessierte besonders die aktuelle Übertragungsbandbreite, die den Betrieben zur Verfügung steht. Für insgesamt 17 Prozent (2015: 42 Prozent) der Unternehmen lag die höchst mögliche Bandbreite unter 6 Mbit/s. Zwischen 6 und 25 Mbit/s erhielten 40 Prozent (2015: 40 Prozent) der Befragten. Anschlussgeschwindigkeiten von 25 Mbit/s und mehr standen 43 Prozent (2015: 18 Prozent) der Unternehmen zur Verfügung. Hier fallen die Ergebnisse deutlich besser als vor vier Jahren aus. Die Betriebsinhaber wurden auch gefragt, wie die aktuelle Übertragungsbandbreite ihres Internetzugangs den Anforderungen ihres Unternehmens entspricht. Nur 28 Prozent (2015: 30 Prozent) der Betriebe gaben an, dass die Bandbreite vollkommen ausreichend ist. 36 Prozent (2015: 38 Prozent) der Betriebe meinten, dass die Bandbreite höher sein könnte, dies sei aber nicht zwingend erforderlich. 36 Prozent (2015: 32 Prozent) beurteilten die Bandbreite als zu klein, was auch zu Störungen im Betriebsablauf führen würde. Saarbrücken, 13. September 2019
mehrHWK bedauert Entscheidung des Bundesrats Laut aktuellen Meldungen hat der Bundesrat keine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses für die umstrittene Maut gefunden. „Wir bedauern, dass der Vorstoß der saarländischen Landesregierung nach einer Ausnahmeregelung für grenznahe Gebiete keine Mehrheit gefunden hat. Es ist zu befürchten, dass eine Pkw-Maut unsere Nachbarn aus Frankreich und Luxemburg zukünftig davon abhält, ihre Einkäufe im Saarland zu tätigen. Damit wird wertvolle Kaufkraft verloren gehen, was auch unsere vom privaten Konsum abhängigen Handwerke spüren werden“, kommentiert HWK-Präsident Bernd Wegner die heutige Entscheidung des Bundesrats. Damit habe Deutschland seinen Spielraum, seinen Nachbarn entgegenzukommen wie dies bereits Frankreich mit seiner ,Korridorlösung‘ praktiziere, nicht genutzt. „Wir bleiben bei unserer Haltung: Die Entwicklung unseres Wirtschaftsstandorts darf nicht durch Maut-Barrieren gehemmt werden. Dies läuft auch den Bemühungen, die Integration in der Großregion voranzutreiben, entgegen“, so Wegner weiter. Saarbrücken 31. März 2017
mehrMaterialengpässe bedrohen Wachstum im Handwerk HWK-Präsident Bernd Wegner (r.) und Hauptgeschäftsführer Bernd Reis, Foto Dirk Guldner Das Handwerk hat sich während der Pandemie als starker Träger der Saarwirtschaft behauptet. Vor allem die Unternehmen der Bauhaupt- und Ausbaugewerke konnten sich in den letzten Monaten über volle Auftragsbücher freuen und sind aktuell bereits für etliche Wochen mit Aufträgen versorgt. Insgesamt blicken die saarländischen Handwerksunternehmen mit Zuversicht in die Zukunft. Das haben die Ergebnisse der Frühjahrskonjunkturumfrage der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) gezeigt. Doch in zunehmendem Maße wird dieser positive Konjunkturtrend durch einen Faktor bedroht, den die Betriebe in dieser Dimension noch nicht kannten: die Materialknappheit. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund teils akuter Lieferengpässe bei Baustoffen, wie zum Beispiel beim Bauholz, die Betriebe trotz guter Auftragslage ausgebremst werden. Die Folgen: Kunden müssen bei der Auftragsbearbeitung mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Zusätzlich birgt diese Entwicklung für Unternehmen mit vollen Auftragsbüchern wirtschaftliche Risiken. Sie können weniger Aufträge ausführen, was letztlich nicht nur zu Umsatzeinbußen führt, sondern auch Folgen für Beschäftigung und Ausbildung haben könnte. So zögern bereits vereinzelt ausbildungsbereite Betriebe, ob sie angesichts der Lage die geplanten Ausbildungsstellen besetzen sollen. Die Spitze der HWK möchte Öffentlichkeit und Politik auf diese Entwicklung aufmerksam machen. Zudem stehen die HWK-Experten aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht den Betrieben im Hinblick auf die möglichen wirtschaftlichen Folgen beratend zur Seite. „Wir sehen derzeit ein wirklich paradoxes Bild vor allem im Bereich des Bauhandwerks. Die Bücher sind voll, die Perspektiven gut, die Nachfrage ist da – und jetzt fehlt das Material“, bringt Bernd Wegner, Präsident der HWK, die Problematik auf den Punkt. Die derzeitige Materialknappheit erschwere vielen Handwerksunternehmen, insbesondere im Bereich der Bauhaupt- und Ausbaugewerke nicht nur die Abarbeitung bereits angenommener Aufträge, kommentiert Wegner. „Auch das Annehmen neuer Aufträge wird für unsere Mitgliedsunternehmen angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Rohstoffpreise zur Herausforderung bei der Angebotskalkulation. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich die Lage mittel- bis langfristig wieder beruhigen wird. Vor diesem Hintergrund raten wir den betroffenen Handwerksunternehmen, ihre Kunden zunächst über die derzeitigen Herausforderungen bei der Rohstoffbeschaffung zu informieren, um damit Verständnis für längere oder verzögerte Bearbeitungszeiten und kurzfristige Preisänderungen zu schaffen“, rät der HWK-Präsident. HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis ergänzt, dass es gerade bei großvolumigen öffentlichen Aufträgen wichtig sei, Preisgleitvereinbarungen bei der Ausgestaltung der Verträge zu treffen. „Wenn ich in zwei Jahren eine Brücke bauen will, kenne ich natürlich heute noch nicht den Stahlpreis, der zu Beginn der Bauarbeiten gelten wird“, so Reis. Betrieben, die von Materialengpässen und den damit verbundenen Herausforderungen betroffen sind, empfiehlt der HWK-Hauptgeschäftsführer bei Bedarf den Kontakt zur Rechtsberatung der HWK zu suchen, um bei neuen Verträgen Spielräume hinsichtlich Preis und Lieferzeitpunkt für den ausführenden Handwerker zu berücksichtigen und bestehende Vertragsverhältnisse hinsichtlich möglicher Verhandlungsspielräume zu prüfen. Darüber hinaus empfiehlt er betroffenen saarländischen Handwerksunternehmen, den Kontakt zu den Unternehmensberatern der HWK zu suchen: „Auch Unternehmen, die noch kein akuter Materialengpass trifft, die aber bereits absehen können, dass ihnen demnächst die Rohstoffe ausgehen dürften, sollten sich bereits jetzt an unsere Unternehmensberater wenden. Zwar kann auch unsere HWK nichts an der gegenwärtigen Entwicklung auf den Rohstoffmärkten ändern. Was wir aber tun können, ist Aufmerksamkeit für diese Thematik bei privaten, gewerblichen und öffentlichen Kunden zu erzeugen sowie Öffentlichkeit und Politik zu informieren. Darüber hinaus können wir unsere Mitgliedsbetriebe individuell beraten. Beispielhaft nennen lässt sich die Beratung zu liquiditätssichernden Maßnahmen, die sich für manche Betriebe aufgrund der verzögerten Auftragsbearbeitung infolge der Materialknappheit ergeben können“, informiert Reis. Ansprechpartner HWK-Unternehmensberatung Darius Nadery Tel.: 0681 5809 293 E-Mail: d.nadery@hwk-saarland.de Ansprechpartner HWK-Rechtsberatung Claus Ochner Tel.: 0681 5809 171 E-Mail: c.ochner@hwk-saarland.de
mehrExistenz kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe durch geplante Gesetzesänderung des KSVG bedroht HWK-Präsident Bernd Wegner, Foto Peter Diersch Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Kommunen mehr Freiraum für wirtschaftliche Tätigkeiten zu ermöglichen. Der saarländische Finanzminister Peter Strobel äußerte sich aktuell zum Thema mit der Aussage, dass die Kommunen im Wettbewerb den Privatunternehmen unterlägen. Dazu sagt der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes, Bernd Wegner: „Es muss die Frage erlaubt sein, weshalb in einer sozialen Marktwirtschaft es öffentlichen Unternehmen gestattet werden soll, noch stärker in Konkurrenz zu privaten Unternehmen zu treten.“ Das KSVG und der Paragraph 108 schütze die Kommunen vor wirtschaftlicher Tätigkeit und zu großen finanziellen Risiken, „wie man am Beispiel der Fischzucht in Völklingen leidvoll erfahren hat“. Wegner: „Die beabsichtigte Veränderung des Gesetzestextes deutet klar darauf hin, dass es von Seiten des Landes politisch gewollt ist, den wirtschaftlichen Spielraum der öffentlichen Hand zulasten privater Unternehmen und des Handwerks auszuweiten. Was daran ein ‚fairer Ausgleich‘ sein soll, erschließt sich uns nicht.“ Die Folgen dieser Gesetzesänderung für die private Wirtschaft sind laut Wegner nicht zu unterschätzen. „Alle privaten Unternehmen, alle Start-Ups und Gründer im Handwerk und darüber hinaus in der gesamten Wirtschaft müssten es dann hinnehmen, dass die öffentliche Hand in Konkurrenz zu ihnen träte und ihnen Aufträge und Umsätze streitig machte. Das gefährdet nicht nur Arbeits- und Ausbildungsplätze in privaten Unternehmen, sondern stellt auch eine Bedrohung für die Existenz kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe dar“, so der Präsident weiter. Zudem dürfte sich mit der Ausweitung des Angebots bislang privater Tätigkeiten durch die öffentliche Hand und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsstellen in öffentlichen Unternehmen die ohnehin schon schwierige Fachkräfteversorgung im handwerklichen Wirtschaftsbereich weiter verschärfen. „Die Abwanderung von Fachkräften in Unternehmen der öffentlichen Hand und die Ausweitung des Leistungsportfolios öffentlicher Unternehmen bedeuten in der Konsequenz, dass der staatliche Sektor zu Lasten des privaten Sektors wächst, und das in Aufgabenfeldern, die unter marktwirtschaftlichen Aspekten betrachtet ganz klar privat sind“, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis. Es sei unstrittig, dass die kommunalen Versorger einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisteten und auch bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielen würden. Reis: „Doch wir können nicht erkennen, inwiefern diesbezüglich eine Änderung des KSVG notwendig ist. Ist es nicht heute schon den Versorgern gestattet, die Energieversorgung sicherzustellen?“ Bei der beabsichtigen Änderung des KSVG stellt sich aus Sicht der HWK nur eine einzige, und zwar grundsätzlich ordnungspolitische Frage: Soll der öffentlichen Hand mehr Spielraum für wirtschaftliche Tätigkeiten verschafft werden? Reis dazu: „Wir meinen ganz klar nein. Dort, wo es Angebote auf Märkten gibt oder künftig solche möglich sein könnten, brauchen wir einen Ordnungsrahmen, der dem kreativen privaten Unternehmertum Vorschub leistet und eine tatsächliche Schutzwirkung für die Privatwirtschaft vor wirtschaftlicher Konkurrenz des Staates entfaltet. Es kann und darf nicht sein, dass die öffentliche Hand auf Märkten tätig ist, dort Erträge abschöpft und damit markwirtschaftliches Unternehmertum abwürgt, das uns in unserer sozialen Marktwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten den Wohlstand verschafft hat, den wir heute genießen dürfen. Eine Aufweichung des KSVG, so wie sie derzeit von der Landesregierung geplant ist, lehnen wir ab.“ Abschließend betont Präsident Wegner, dass man erst am Anfang des Gesetzesprozesses sei. Er hofft, „dass der saarländische Landtag hier noch Verbesserungen für die kleinen und mittleren Unternehmen einbaut“.
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